Änderungen von A1 zu A1NEU
| Ursprüngliche Version: | A1 |
|---|---|
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 04.11.2021, 20:55 |
| Neue Version: | A1NEU |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Eingereicht: | 20.11.2021, 11:00 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 10 bis 22:
verringern, indem die systemischen Ursachen beseitigt werden. Mit diesem Weg stelltvollzieht die katholische Kirche die Frage nach Gotteine Umkehr (vgl. Mk 1,15) und evangelisiert sich selbstsucht ihre Erneuerung im Sinne des Evangeliums Jesu.
Daher müssen sich die Ergebnisse des Synodalen Weges an der MHG-Studie messen lassen. Die Empfehlungen der MHG-Studie müssen genügend aufgegriffen und der Beseitigung der systemischen Missbrauchsursachen dienlich sein. Dies ist eine Mindestanforderung an den Synodalen Weg – weitergehende Diskussion sind sinnvoll, werden angestrebt und finden bereits statt.
Das Präsidium des ZdK beauftragt unabhängige Expert*innen zur Erarbeitung geeigneter Instrumente zur Überprüfung der Beschlussvorlagen der Synodalversammlung auf ihre Wirksamkeit unter Berücksichtigung der Empfehlungen der MHG-Studie sowie zur Durchführung dieser Überprüfung. Dies muss in einem zeitlichen Rahmen geschehen, der Nachsteuerung durch die Synodalversammlung zulässt.
Die Vereinbarkeit der Beschlüsse des Synodalen Weges mit den Empfehlungen der MHG-Studie an die katholische Kirche sind ein Evaluationskriterium unseres Prozesses.
Das ZdK empfiehlt dem Erweiterten Synodalpräsidium darum, zusätzlich zu der obligatorischen Evaluationsphase (vgl. Satzung des Synodalen Wegs) über die Möglichkeit externer Expert*innen zu beraten, die beauftragt werden, die Beschlüsse der Synodalversammlung auf Ihre Vereinbarkeit mit den Empfehlungen MHG-Studie zu prüfen.
