| Veranstaltung: | Vollversammlung des ZdK Mai 2026 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Dr. Karlies Abmeier, Volker Andres, Prof. Dr. Birgit Aschmann, Johanna Beck, Hannah Braucks, Fabio Crynen, Dr. Stefan Eschbach, Dr. Maria Flachsbarth, Joachim Frank, Marc Frings, Christian Gärtner, Dorothee Klüppel, Pfr. Dr. Matthias Leineweber, Marie von Manteuffel, Regina Masur, Prof. Dr. Claudia Nothelle, Nicole Podlinski, Dr. Ansgar Rieks, Prof. Dr. Thomas Söding, Dr. Irme Stetter-Karp, Noah Walczuch |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 14.04.2026, 12:19 |
A3: Zukunft des Völkerrechts und der Internationalen Ordnung: Mutig einstehen für das Völkerrecht und gegen Machtpolitik
Antragstext
Die Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken erklärt
deshalb:
In einer Zeit, in der die alte regelbasierte internationale Ordnung unter
massivem Druck steht, bekräftigt das ZdK sein Bekenntnis zu einer multilateralen
Ordnung, die auf Recht, Gerechtigkeit, Frieden, Menschenwürde und Schutz der
natürlichen Lebensgrundlagen gründet. Das bloße Festhalten an der bisherigen
Umsetzung der internationalen Ordnung kann dabei jedoch keine Option sein. Wir
fordern:
Die Bundesregierung und die Europäische Union sollten auch die eigene
Verantwortung an der Ungerechtigkeit in der internationalen Ordnung reflektieren
und sich unzweideutig, unnachgiebig und vollumfänglich zum Völkerrecht und den
Institutionen, die dieses tragen, bekennen und aktiv auf eine Reform und
Stärkung der Vereinten Nationen hinwirken, insbesondere des UN-Sicherheitsrats,
damit dieser handlungsfähiger und gerechter wird.
Deutschland und Europa sollten sich zur universellen Geltung des ganzheitlichen
Völkerrechts und einer unparteiischen und wirksamen internationalen
Gerichtsbarkeit bekennen. Untergrabungen und Einschüchterungen der
internationalen Gerichtshöfe gilt es entgegenzuwirken.
Die Europäische Union sollte eine gemeinsame Außen-, Handels-, Endwicklungs- und
Sicherheitspolitik entwickeln, die wertebasiert und gleichzeitig handlungsfähig
ist – im Bewusstsein, dass europäische Handlungsfähigkeit und universale
Rechtsordnung sowie Wirksamkeit universeller Menschenrechte einander bedingen,
nicht ausschließen. Diese gemeinsame Politik wäre durch alle Staaten der EU auch
in ihren bilateralen Beziehungen zu unterstützen. Langfristig bedarf es hierzu
europäischer Entscheidungen, die mit qualifizierter Mehrheit getroffen werden
können. Bis zu einer solchen Entscheidung wäre ein Europa der verschiedenen
Geschwindigkeiten zu implementieren.
Deutschland und Europa sollten eine Politik entwickeln, die gemeinsame
europäische Werte nicht in Frage stellt, diese jedoch nicht zur zwingenden
exkludierenden Vorbedingung für internationale Beziehungen erhebt. Auf der
Grundlage bestehender partnerschaftlicher – beispielsweise wirtschaftlicher –
Beziehungen können so schrittweise werte- und regelbasierte Rahmenbedingungen
gemeinsam entwickelt und vertieft werden. Gleichzeitig gilt es, u.a. durch
Rüstungsexportkontrollen und Wertschöpfungsstandards trotz inklusiverer
gemeinsamer Politik eine Kompliz*innenschaft mit Völkerrechtsverbrechen
auszuschließen.
5. Rolle der Kirchen, der Gesellschaft und der Zivilgesellschaft
Kirchliche, gesellschaftliche und zivilgesellschaftliche Stimmen gilt es in
multilaterale Prozesse einzubeziehen. Das ZdK unterstützt das Engagement des
Heiligen Stuhls, welcher seinen Völkerrechtsstatus nutzt um diesen nicht-
staatlichen Stimmen in den Vereinten Nationen Gehör zu verschaffen. Er setzt
sich auf der Basis der katholischen Friedensethik und Soziallehre für die
Stärkung des kirchlichen, ökumenischen und interreligiösen Beitrags zur Wahrung
von Menschenwürde und Menschenrechten, Frieden, Gerechtigkeit und Solidarität in
der Einen Welt sowie den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ein.
In der öffentlichen Kommunikation, in Bildungseinrichtungen und in der
kirchlichen Verkündigung gilt es, das Verständnis für multilaterale
Zusammenhänge und die Grundlagen des internationalen Rechts, insbesondere auch
des Völkerrechts, zu fördern sowie positive Narrative und Handlungsmöglichkeiten
aufzuzeigen – als Teil einer politischen Bildung, die zur demokratischen
Mitverantwortung für Menschenrechte, Frieden und Gerechtigkeit befähigt.
Insgesamt sollen Europa und die Bundesregierung weltweit und gesamtpolitisch
darauf hinwirken, dass eine regelbasierte Ordnung – einschließlich des
Völkerrechts – und die nationalen Interessenlagen weitgehend in Deckung
kommen.[1] Mit den folgenden Worten ermutigt Papst Leo XIV. uns entsprechend
aufzustehen für die universelle Menschenwürde und gegen Machtpolitik: „Der Krieg
trennt, die Hoffnung verbindet. Die Selbstherrlichkeit tritt nieder, die Liebe
erhebt. [...] Ein wenig Glaube genügt, um gemeinsam, als Menschheit und mit
Menschlichkeit, dieser dramatischen Stunde der Geschichte zu begegnen."
(Rosenkranzgebet für den Frieden, 11. April 2026)
[1] Vgl. Ein deutsches Dilemma, Gastbeitrag im Generalanzeiger Bonn, Prof. Dr.
Karsten Jung, Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Brühl, 07. April
2026
Begründung
Hintergründe:
Der Text wurde in einer Redaktionsgruppe aus dem Hauptausschuss, die sich im März 2026 konstituierte, im Rahmen von einer digitalen Sitzung und einem dreiwöchigen gemeinsamen Schreibprozess und unter Mitwirkung der Sachbereiche 2 & 4 erarbeitet.
Ausgangslage
Schlüsselelement der deutschen sowie der gemeinsamen europäischen Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik war bislang eine regelbasierte internationale Ordnung. Sie wurde als Antwort auf die Schreckenserfahrungen aus großen Kriegen wie insb. den beiden Weltkriegen geschaffen und verfolgte das Ziel, internationale Konflikte dauerhaft durch Recht und multilaterale Zusammenarbeit einzuhegen. Auch das (internationale) Engagement von Kirchen, Religionsgemeinschaften, Hilfswerken und NGOs wird durch eine solche Ordnung erleichtert, wenn nicht sogar ermöglicht.
Die bisher angenommene Selbstverständlichkeit dieses internationalen Systems wird durch ein Erstarken transaktionaler und machtpolitischer Bestrebungen einiger Groß- und Mittelmächte jedoch seit einigen Jahren zur Disposition gestellt. Offene Infragestellungen der regelbasierten Ordnung und Handlungen, die u.a. im Widerspruch zum Völkerrecht stehen, zum Beispiel durch die USA und die BRICS PLUS Staaten[1] berühren den Kern der multilateralen Ordnung.
Diese internationale Ordnung vermochte es über Jahrzehnte, für uns Frieden, Freiheit und Wohlstand zu ermöglichen und zu sichern. Allerdings beklagen die genannten BRICS PLUS Staaten sowie viele weitere Staaten des sog. „globalen Südens“, dass die bisherige regelbasierte Ordnung die westliche Welt begünstigt und bestehende Abhängigkeiten fixiert habe. Insbesondere die Historie der Strafverfolgung von Völkerrechtsbrüchen bekräftigt diese Beurteilung. Sowohl die Verfahrensauswahl des Internationalen Strafgerichtshof in den Haag (IStGH) als auch die Einberufung der Tribunale durch den UN-Sicherheitsrat erscheinen selektiv. Anklagen gegen Personen aus OECD-Ländern und Großmächten erscheinen als Ausnahme.[2] Eine Inhaftierung von nicht-afrikanischen Angeklagten ist einmalig.[3] Die Hälfte der Angeklagten in Verfahren des IStGH ist bis heute flüchtig. Effektiv vermochte es die regelbasierte Ordnung entsprechend nicht universell die Menschenwürde zu bewahren, Kriege zu verhindern und Völkerrechtsverletzungen zu ahnden. Dennoch ist festzustellen, dass die Qualität und Quantität der Untergrabungen der völkerrechtlichen internationalen Ordnung dramatisch dazugewonnen hat. Bei der aktuellen Entwicklung in der internationalen Ordnung handelt es sich somit um eine Abkehr von einem System des nicht-vollwirksamen Völkerrechts hin zu einem rechtslosen System der Machtpolitik.
Ein Zeichen der Erosion der regelbasierten Ordnung ist auch die Abkehr von internationalen Vereinigungen und Bündnissen zugunsten bi- und neuer multilateraler Ansätze (oftmals den sog. Coalition of the willing) mit jeweils individuellen Regelungen und Vereinbarungen.
Die Vereinten Nationen selbst stehen dabei vor grundlegenden, strukturellen Herausforderungen und akutem Reformbedarf. Eingeschränkte Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit, strukturelle Machtungleichgewichte etwa im Sicherheitsrat sowie langwierige Verfahren, intransparente Mittelverwendung und ineffiziente Rollenverteilung haben ihre Handlungsfähigkeit in zentralen Fragen von Frieden und Sicherheit geschwächt. Diese Defizite tragen zur sinkenden Akzeptanz und Glaubwürdigkeit der UNO bei.
Bewertung
Das aktuelle Abrücken von einer auf zentralen Werten und Gerechtigkeit beruhenden Ordnung zugunsten vorrangig wirtschaftlicher und machtpolitischer Interessen sowie einer bi- und multilateralen Machtarithmetik bedroht nicht nur das globale Gemeinwohl und gedeihliche Zusammenleben der Völker, sondern auch die Interessen von Mittelmächten wie Deutschland sowie kleinerer Staaten, die sich nicht neuen Gemeinschaften wie BRICS PLUS anschließen wollen. Darüber hinaus werden die Werte, die der bisherigen regelbasierten Ordnung unterliegen, vielseitig in Frage gestellt. Dazu gehören u.a. Demokratie, Recht, Frieden und Klimaschutz. Dennoch bleibt ein weltweites Engagement für eine Stabilisierung oder Neugestaltung der Weltordnung weitgehend aus.
Zugleich ist festzuhalten, dass auch Deutschland und die Europäische Union keine vorbehaltlose Glaubwürdigkeit bei der Stärkung der regelbasierten internationalen Ordnung für sich in Anspruch nehmen können. Völkerrechtsbrüche befreundeter oder strategisch wichtiger Staaten werden deutlich zurückhaltender kritisiert als vergleichbare Verstöße anderer Akteure. Diese selektive Anwendung völkerrechtlicher Maßstäbe schwächt die normative Durchsetzungskraft der Ordnung insgesamt. Hinzu kommen aktuelle Anwürfe, die geeignet sind, internationale Gerichte und ihre Entscheidungen zu delegitimieren oder ihre Zuständigkeit in Frage zu stellen. Solche Entwicklungen untergraben Vertrauen, Rechtssicherheit und die universelle Geltung des Völkerrechts. Der Konflikt zwischen rechtlichen Pflichten und politischen Notwendigkeiten verschärft sich gerade. Prinzipien und Pragmatismus stehen immer mehr gegeneinander, wie der kanadische Premierminister Mark Carney in seiner Rede auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos im Januar 2026 betonte.
Deutschland und die Europäische Union müssen sich zu diesen Tendenzen positionieren und eine Reform der internationalen Ordnung anstoßen. In der Europäischen Union ist hierzu ein weitestgehender Konsens zu erarbeiten. Hierbei zeichnen sich v.a. zwei Optionen für Europa ab:
1) Kompromisslose Weiterführung der bisherigen, vor allem auf den westlichen Wertekanon bezogenen Politik - trotz sinkender außereuropäischer Unterstützung.
2) Wechsel zu einer inklusiven Politik, die gemeinsame europäische Werte nicht in Frage stellt, diese jedoch nicht zum absoluten Ausgangs-Kriterium für internationale Beziehungen erhebt.
Option 1 hätte für Europa absehbar wirtschaftlich und ggf. politisch negative Auswirkungen auf das Zusammenwirken mit Partnern, wäre innenpolitisch jedoch der einfachste Weg. Bei Option 2 wären auf Basis z.B. guter etablierter wirtschaftlicher Beziehungen dann werte- und regelbasierte Rahmenbedingungen zu diskutieren und einzuführen, was einen langen Atem erfordert.
In seinem apostolischen Schreiben Laudate Deum warnt Papst Franziskus 2023 vor dem Ersatz multilateraler Institutionen durch bilaterale Machtabkommen. Angesichts der historischen Vernachlässigung insbesondere Afrikas und Lateinamerikas durch die bisherige regelbasierte Ordnung sowie der zunehmenden Missachtung des Völkerrechts durch Groß- und Mittelmächte erscheint eine reformlose Fortschreibung der bisherigen Außenpolitik ungeeignet, eine inklusivere, gerechtere und durchsetzungsfähigere internationale Ordnung zu ermöglichen. Stattdessen, verweist Papst Franziskus 2023 in seinem Schreiben auf die zentrale Aufgabe: “Die derzeitige Herausforderung scheint nicht so sehr darin zu bestehen, den alten Multilateralismus zu retten, sondern ihn zu rekonfigurieren und unter Berücksichtigung der neuen Weltlage neuzugestalten.” (LD, 37)
Durch eine solche Erneuerung könnte es Europa möglich sein, auf Basis vielfältiger multidimensionaler politischer, wirtschaftlicher und anderweitiger Beziehungen internationale Partnerschaften zu knüpfen, die zu einem neuen Netzwerk an Unterstützung einer regelbasierten Ordnung zusammenwachsen, in der Menschenrechte, Demokratie, Frieden, Gerechtigkeit und die Bewahrung der Schöpfung einen hohen Stellenwert bekommen. Eine hierdurch eintretende Diversifizierung der wirtschaftlichen Handelsbeziehungen würde ferner die machtpolitischen Bestrebungen von Großmächten zugunsten einer faireren Teilhabe aller Länder begrenzen.
[1] Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika sowie seit 2024 formell Ägypten, Äthiopien, Indonesien, Iran und die Vereinigten Arabischen Emirate
[2] Der ehemalige israelische Verteidigungsminister Yoav Gallant sowie der israelische Premierminister Benjamin Netanyahu sind bis heute die einzigen Personen aus OECD-Staaten, gegen die der IStGH ermittelt. Durch die Anklagen gegen die russische Führungsriege wird erstmalig gegen Individuen aus einer Großmacht ermittelt.
[3] Lediglich der ehemalige philippinische Präsident Rodrigo Duterte wurde im Zuge eines internationalen Strafverfahrens inhaftiert.
Unterstützer*innen
- Prof. Dr. Birgit Aschmann
- Johanna Beck
- Hannah Braucks
- Fabio Crynen
- Pfr. Dr. Matthias Leineweber
- Dr. Stefan Eschbach
- Dr. Maria Flachsbarth
- Marc Frings
- Christian Gärtner
- Dr. Ansgar Rieks
- Marie von Manteuffel
- Regina Masur
- Prof. Dr. Thomas Söding
- Dr. Irme Stetter-Karp
- Dorothee Klüppel
- Nicole Podlinski
- Noah Walczuch
