| Veranstaltung: | Vollversammlung des ZdK Mai 2026 |
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| Status: | Beschluss |
| Beschluss durch: | VV |
| Beschlossen am: | 12.05.2026 |
| Basierend auf: | IA1: unter Vorbehalt Teilhabe aller sichert Zusammenhalt und Demokratie |
unter Vorbehalt Teilhabe aller sichert Zusammenhalt und Demokratie
Beschlusstext
Gesellschaftlicher Zusammenhalt und eine prosperierende Volkswirtschaft brauchen
einen starken Sozialstaat. Sozialpolitik muss sich immer wieder die Frage
stellen, ob sie diesem Ziel wirklich dient: Erreicht sie wirklich die Menschen,
die von Armut betroffen oder bedroht sind; leistet sie nachhaltige Hilfe und
ermöglicht Teilhabe? Befähigt sie Menschen von Anfang an zu einem
selbstbestimmten Leben – oder verwaltet sie nur Abhängigkeit?
Investitionen in Bildung, Prävention, Pflege und kommunale Infrastruktur sind
deshalb keine bloßen Ausgaben und erst recht keine überhöhten Belastungen,
sondern Voraussetzungen für Zusammenhalt, Teilhabe und wirtschaftliche
Zukunftsfähigkeit. Genau aus dieser Haltung heraus warnt die Vollversammlung des
ZdK vor einer gefährlichen Verschiebung der sozialpolitischen Debatte. Aus der
berechtigten Frage nach Effizienz und fairer Finanzierung darf nicht die
Botschaft werden: „Das Soziale ist zu teuer.“ Der Sozialstaat wird nur dann zu
teuer, wenn er zu spät hilft, zu bürokratisch organisiert ist, Kommunen
überfordert und Prävention vernachlässigt.
Das ZdK unterstützt tatkräftig Reformen, die Menschen früher, einfacher und
wirksamer befähigen – und lehnt Reformen ab, die die Idee eines befähigenden
Sozialstaats unter dem Etikett der Effizienz in ihr Gegenteil verkehren.
Gleichwohl müssen Sozialstaatsmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin überprüft
werden. Die Vollversammlung des ZdK fordert deshalb von der Bundesregierung, den
Ländern und Kommunen für die politische Gestaltung eines zukunftsfähigen
Sozialstaats:
- Befähigung als Leitprinzip: Sozialpolitik muss Menschen in die Lage
versetzen, ihr Leben selbst zu gestalten. Dieser Anspruch gilt als Maßstab
für jede Reform.
- Stabilisierung der Angebotsvielfalt in der Kinder- und Jugendhilfe,
Eingliederungshilfe, Pflege, Prävention und Teilhabe.
- Sicherung individueller Rechtsansprüche auch bei der Weiterentwicklung der
Mittelverteilung.
- Hilfe aus einer Hand: ein Antrag, eine Ansprechperson, ein Hilfeplan, eine
Entscheidung – mit digitaler Antragstellung, verbindlichen Fristen und
automatischer vorläufiger Hilfe bei Zuständigkeitsstreitigkeiten.
- Verbindliche Prävention: Frühe Hilfen, Jugendsozialarbeit, Jugendarbeit
und Familienberatung sind soziale Infrastruktur, keine freiwilligen
Restleistungen.
- Faire Kommunalfinanzierung: Wer Rechtsansprüche beschließt, muss sie
dauerhaft mitfinanzieren. Kommunen dürfen nicht zu Mangelverwalterinnen
des Sozialstaats werden.
- Inklusion ohne Sparlogik: Poolmodelle und multiprofessionelle Teams an
Schulen ja – aber aus fachlichen Gründen und nicht als Ersatz für
individuelle Ansprüche. Struktur und individuelle Rechte müssen sich
ergänzen, nicht ausschließen.
- Entbürokratisierung: Weniger ordnungspolitische Vorgaben und
Dokumentationspflichten, schnellere Verfahren, mehr Zeit für Menschen
statt Akten.
- Starke soziale Berufe: Faire Bezahlung, Tarifbindung und Tariftreue,
Tariffinanzierung, verlässliche Arbeitsbedingungen durch Mitbestimmung
oder im Rahmen des kirchlichen Dritten Weges – als Voraussetzung für jeden
Reformerfolg.
- Eine Sprache der Würde: Menschen mit Unterstützungsbedarf sind kein
Kostenfaktor. Ihre Rechte und Teilhabe stehen im Mittelpunkt.
