| Veranstaltung: | Vollversammlung des ZdK Mai 2026 |
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| Antragsteller*in: | Volker Andres (BDKJ), Lena Bloemacher (BDKJ), Michaela Brönner (Kolping Deutschland), Ruth Fehlker (kfd), Jutta Flüthmann (kfd), Henner Gädtke (BDKJ), Ulrike Göken-Huismann (kfd), Wiebke Harwardt (Diözesanrat Köln), Alexandra Horster (Kolping Deutschland), Daniela Hottenbacher (BDKJ), Marie-Theres Jung (kfd), (kfd), Viola Kohlberger (Einzelpersönlichkeit), Matthias Koß (Diözesanrat Aachen), Lucia Lagoda, Monika Mertens (kfd), Johanna Ostermeier (Diözesan-komitee Regensburg), Lisa Quarch (BDKJ), |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 14.04.2026, 23:09 |
A6: Sexismus in Medien und digitalen Räumen entschieden entgegentreten!
Antragstext
Als ZdK stehen wir für die unantastbare Würde jedes Menschen und für eine
Gesellschaft, in der alle Menschen gerechte Chancen und Respekt erfahren. Aus
unserem christlichen Menschenbild gilt für uns: Jeder Mensch hat unabhängig von
Geschlecht oder Lebensrealität Anspruch auf Anerkennung, Teilhabe und ein Leben
frei von Diskriminierung – auch im digitalen Raum.
Digitale Räume sind heute zentrale Orte gesellschaftlicher Auseinandersetzung,
Sichtbarkeit und Teilhabe. Umso entschiedener treten wir dafür ein, dass sie
nicht zu Räumen der Abwertung und Ausgrenzung werden. Wir sehen es als unsere
Aufgabe, sexistische und anderweitig diskriminierende Strukturen zu benennen und
ihnen entgegenzutreten. Gerade deshalb setzen wir uns dafür ein, stereotype
Rollenbilder zu hinterfragen und Gleichberechtigung zu stärken. Sexistischen
Strukturen, Einstellungen und digitaler Gewalt treten wir sowohl innerhalb
unserer eigenen Zusammenhänge als auch in Politik, Kirche und Gesellschaft
entschieden entgegen. Dabei vernetzen wir uns mit allen, die dieses Ziel teilen,
damit alle Menschen in unserer Gesellschaft ohne Angst und Diskriminierung leben
können.
1. Verantwortungsvolle und vielfältige mediale Darstellung fördern
Medienhäuser, kirchliche Medien und Plattformbetreiber*innen tragen eine
besondere gesellschaftliche Verantwortung für eine diskriminierungssensible
Berichterstattung. Sexistische Darstellungen, sexualisierte Abwertung und
stereotype Rollenbilder dürfen nicht unreflektiert reproduziert werden.
Betreiber*innen sozialer Medien sind ebenso in der Pflicht, ihre Algorithmen so
zu gestalten, dass misogyne Inhalte nicht verstärkt und massenhaft verbreitet
werden und so vermieden wird, dass (jungen) Menschen misogyne Inhalte angezeigt
werden. Gleichzeitig braucht es eine stärkere Sichtbarkeit vielfältiger
Lebensrealitäten sowie eine Berichterstattung, die Erfahrungen, Perspektiven und
Leistungen unabhängig von Geschlecht anerkennt. Redaktionen sind daher
aufgefordert, diskriminierungssensible Leitlinien für ihre Berichterstattung
entwickeln und Geschlechtergerechtigkeit sowie Vielfalt in redaktionellen
Strukturen konsequent zu fördern.
2. Medienpolitische Verantwortung zur Bekämpfung von Sexismus stärken
Die bestehenden Regelungen zum Schutz vor diskriminierenden medialen
Darstellungen, etwa im Medienstaatsvertrag, müssen konsequent angewendet und
weiterentwickelt werden. Landesmedienanstalten und Rundfunkräte sind
aufgefordert, sexistische und anderweitig diskriminierende Darstellungen stärker
zu prüfen und entsprechende Standards einzufordern. Ziel muss sein, dass
Gleichberechtigung und diskriminierungsfreie Darstellung verbindliche Maßstäbe
für Medienberichterstattung werden.
3. Schutz und Beratung für Betroffene von Diskriminierung und Gewalt ausbauen
Strukturen zur Prävention, Beratung und zum Schutz vor geschlechtsbezogener
Diskriminierung und Gewalt müssen weiter ausgebaut und langfristig finanziell
abgesichert werden. Angebote müssen niedrigschwellig zugänglich sein und
insbesondere die Lebensrealitäten von Mädchen und jungen Frauen, queeren
Menschen sowie intersektional von Diskriminierung betroffenen Personen
berücksichtigen.
4. Geschlechtersensible und diskriminierungskritische Bildungsarbeit stärken
Geschlechtersensible Bildungsarbeit muss strukturell in Schule,
Jugend(verbands)arbeit sowie der Aus- und Fortbildung pädagogischer Fachkräfte
verankert werden. Bildungsangebote sollen junge Menschen befähigen, stereotype
Rollenbilder zu hinterfragen, mediale Repräsentationen kritisch zu reflektieren
und diskriminierende Strukturen zu erkennen. Dabei müssen intersektionale
Perspektiven berücksichtigt werden, die unterschiedliche Lebensrealitäten und
Mehrfachdiskriminierungen sichtbar machen. Dazu gehört auch die Stärkung
digitaler Zivilcourage, um sexistischen und diskriminierenden Inhalten aktiv
entgegenzutreten. Medienkompetenz muss generationenübergreifend gestärkt werden,
um diskriminierende Inhalte zu erkennen und ihnen entgegenzutreten.
5. Sexismus und Hass im digitalen Raum konsequent bekämpfen
Digitale Plattformen müssen stärker in die Verantwortung genommen werden, gegen
sexistische Hassrede, digitale Belästigung und geschlechtsbezogene Gewalt im
Netz vorzugehen. Dazu gehören u. a. transparente Meldewege, eine klar
kommunizierte und transparente Netiquette, schnelle und nachvollziehbare
Beschwerde- und Löschverfahren, konsequente Moderation sowie wirksame
Unterstützung für Betroffene.
Mädchen- und frauenpolitische Themen und Forderungen müssen auch getrennt von
anderen Debatten ernst genommen werden. Sie dürfen nicht instrumentalisiert
werden, um andere politische oder gesellschaftliche Ziele zu verfolgen.
Journalist*innen sind daher gefordert, sorgfältig zu überprüfen, ob ein Argument
tatsächlich zur Sache beiträgt oder lediglich vorgeschoben ist. Solche
Scheinargumente müssen klar benannt werden, da sie sexistische Strukturen
verfestigen anstatt Frauenrechte zu stärken.
7. Stärkere Strafrechtliche Verfolgung von Digitaler Gewalt
Die strafrechtliche Verfolgung digitaler Gewalt muss vereinfacht werden. Dazu
ist ein bundesweit einheitliches digitales Anzeigeverfahren erforderlich, das es
Betroffenen ermöglicht, alle Formen digitaler Gewalt anzuzeigen. Darüber hinaus
muss der Zugang zur Justiz für alle erschwinglich werden. Die Verbreitung
gefälschter Nacktaufnahmen darf nicht länger als Bagatelldelikt behandelt
werden. Der Gesetzgeber muss einen eigenen Straftatbestand schaffen, der auch
die Herstellung nicht einvernehmlicher sexualisierter Deepfakes erfasst.[1]
[1] HateAid (2023): Stellungnahme zu den Eckpunkten für ein Gesetz gegen
digitale Gewalt des Bundesministeriums der Justiz.
Begründung
Einleitung:
Digitale Gewalt gegen Mädchen und Frauen ist kein Einzelfall, sondern Alltag. Der Fall von Collien Fernandes zeigt erneut mit erschreckender Deutlichkeit, wie präsent und normalisiert digitale Gewalt im Netz ist. Mädchen und Frauen, die öffentlich sichtbar sind, werden besonders häufig Ziel von Hass, sexualisierter Gewalt und entwürdigenden Kommentaren. Zugleich wird deutlich, dass digitale Gewalt oft eng mit Gewalt im sozialen Nahraum verknüpft ist, der für viele Mädchen und Frauen nach wie vor der gefährlichste Ort ist.
Kontext:
Digitale Kulturräume spielen eine zentrale Rolle für gesellschaftliche Orientierung und Identitätsbildung. Sie prägen Vorstellungen davon, welche Fähigkeiten und Erfolge anerkannt werden, welche Körperbilder als „normal“ gelten und welche Geschlechterrollen gesellschaftlich erwartet werden. Gleichzeitig können sie ein wichtiger Raum sein, in dem geschlechtliche Vielfalt und queere Lebensentwürfe sichtbar werden und gesellschaftlich verhandelt werden. Digitale Lebensräume sind damit ein zentraler Ort politischer Bildung und gesellschaftlicher Auseinandersetzung.
Häufig werden Geschlecht und Rollenbilder jedoch stark vereinfacht und binär dargestellt; zugleich werden sexistische Zuschreibungen reproduziert. Wenn insbesondere Frauen wiederholt auf ihr Aussehen reduziert oder ihre Kompetenzen relativiert werden, prägt dies gesellschaftliche Wahrnehmungen und Erwartungen an Teilhabe. Sexistische und anderweitig diskriminierende Kommunikation kann dazu führen, dass sich insbesondere Frauen und marginalisierte Gruppen aus öffentlichen Debatten zurückziehen und ihre Stimmen weniger sichtbar werden.
Da soziale Medien maßgeblich beeinflussen, welche Personen als Vorbilder sichtbar werden, bleiben vielfältige Lebensrealitäten, etwa von intergeschlechtlichen oder nicht-binären Personen, häufig unsichtbar oder werden in ihrer Entfaltung eingeschränkt.
Sexismus im öffentlichen Diskurs und in den Medien
Mediale Berichterstattung und Debatten in den sozialen Medien während der vergangenen Monate zeigen deutlich, wie präsent Sexismus [1] im öffentlichen Diskurs ist und wie eng er oft mit antifeministischen Narrativen verbunden ist.[2]Ob in der Berichterstattung über internationale Sportereignisse wie die Olympischen Spiele[3], in der öffentlichen Diskussion über Politiker*innen [4] oder in den Kommentarspalten sozialer Medien. [5] Insbesondere Mädchen und Frauen [6]sind unterrepräsentiert und werden noch immer häufig auf ihr Aussehen, ihr privates Umfeld oder stereotype Rollenbilder reduziert. Statt politischer Positionen, journalistischer Arbeit oder sportlicher Höchstleistungen stehen dabei nicht selten äußere Zuschreibungen oder persönliche Bewertungen im Mittelpunkt.
Gerade in einer Zeit, in der analoge Medien und soziale Plattformen gesellschaftliche Debatten stark prägen, hat diese Form der Darstellung weitreichende Folgen. Sie beeinflusst, wer sichtbar wird, wessen Stimmen ernst genommen werden und welche Rollenbilder sich in der Gesellschaft verfestigen. Studien zeigen zudem, dass Mädchen [7]und Frauen im digitalen Raum überdurchschnittlich häufig von Hassrede, sexueller Belästigung und sexualisierter digitaler Gewalt betroffen sind [8] und in Nachrichtenmedien weiterhin deutlich seltener als handelnde Personen vorkommen: Weltweit sind nur rund 24 % der Personen, über die in Nachrichten berichtet wird, Frauen.[9] Sexismus zeigt sich mitunter in stereotypen Rollenbildern, in der Objektifizierung von Mädchen und Frauen sowie in der geringeren Sichtbarkeit ihrer Leistungen. Solche Muster tragen dazu bei, dass Menschen aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt oder in ihrer Entfaltung eingeschränkt werden. Gleichzeitig entsteht ein gesellschaftliches Klima, in dem Abwertung, Ausgrenzung und Diskriminierung leichter entstehen können. Wie aktuell dieses Problem ist, zeigen auch die steigenden Beratungsanfragen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung.[10] Kirchliche Rollenbilder von Geschlechtern unterstützen häufig Stereotype, indem sie Geschlecht rein binär denken und Frausein auf spezifische Lebensentwürfe reduzieren (Mutter oder Jungfrau). Dies bildet weder die Realität von Lebensmodellen noch von Berufungen ab. Wir beobachten, dass dies aktuell auf Social Media bewusst inszeniert und idealisiert wird.
Sexismus intersektional betrachten
Sexismus kann Menschen aller Geschlechter betreffen. Diskriminierung entsteht häufig im Zusammenspiel mehrerer Ungleichheitsverhältnisse. Geschlecht überschneidet sich dabei beispielsweise mit rassistischen Zuschreibungen, Migrationsgeschichte oder sozialer Lage. Eine intersektionale Perspektive macht sichtbar, dass sich diese Faktoren gegenseitig verstärken können und manche Menschen daher besonders stark von Benachteiligung betroffen sind. Als ZdK nehmen wir diese Zusammenhänge bewusst in den Blick. Dabei richten wir einen besonderen Fokus auf vielfältige Lebensrealitäten und unterschiedliche Formen von Diskriminierung.
Er zeigt sich unter anderem in Formen des Alltagssexismus, etwa in stereotypen Zuschreibungen, Abwertungen oder Unsichtbarmachung von Perspektiven und Erfahrungen. Als gesellschaftliches Machtverhältnis trägt Sexismus dazu bei, einen Nährboden zu schaffen, auf dem geschlechtsbezogene und sexualisierte Gewalt begünstigt und normalisiert werden kann. Sexismus wirkt dabei häufig im Zusammenspiel mit weiteren Diskriminierungsformen, etwa Rassismus, Klassismus, Ableismus oder Queerfeindlichkeit. Dieser Antrag fokussiert insbesondere Erscheinungsformen von Sexismus in Medien und digitalen Räumen.
[2] Antifeminismus bezeichnet politische oder gesellschaftliche Positionen, die Gleichstellungspolitik oder feministische Bewegungen grundsätzlich ablehnen oder delegitimieren. Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (2025): Antifeminismus.
[3]Tagesspiegel (2026): Kritik an sexistischen Kommentaren in der Olympia- Berichterstattung:TV-Kommentatoren und ihreSicht auf Frauen: Würde man dasüber einen Mann genauso sagen?
[4]HateAid / TU München (2025):Angegriffen & alleingelassen;Universität Basel(2025):Studie zu sexistischenAnfeindungen gegen politisch aktive Frauen.
[5]Marjanovic et al. (2021): Studie zu Geschlechterbias in Online-Diskussionen über Politiker*innen: Frey, Regina (2020): Geschlecht und Gewalt im digitalen Raum.
[6] Wenn im Folgenden von „Mädchen“ und „Frauen“ gesprochen wird, sind damit alle Menschen gemeint, die sich als Frauen identifizieren. Wir beziehen ausdrücklich auch trans*-Frauen ein und gehen über die Gruppe von cis-Mädchen und cis-Frauen hinaus. Zugleich behalten wir im Blick, dass auch weitere Personen von misogynmotivierter Gewalt betroffen sein können.
[7]Plan International (2020):Welt-Mädchenbericht zu digitaler Gewalt gegenMädchen und Frauen.
[8]European Union Agency for Fundamental Rights (2023): Violence against women survey. Demnach hat etwa jede zehnte Frau seit ihrem 15. Lebensjahr Formen von Cyber-Belästigung erlebt.
[9]Global Media Monitoring Project (2020): Who Makes the News?
[10]Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2024): Jahresbericht.
