Die Istanbul-Konvention sieht vor, dass eine staatliche Koordinierungsstelle und eine davon getrennte unabhängige Monitoringstelle geschaffen wird. Das soll der Änderungsantrag zum Ausdruck bringen.
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
| Antrag: | Gewaltschutz stärken – vorbehaltlose Umsetzung der Istanbul-Konvention (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Beate Rudolf |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 16.11.2021, 21:08 |

Kommentare
Sebastian Kießig:
Ergänzende Bemerkung: Eine Forderung, die bereits von anderen zivilgesellschaftlichen Akteur*innen (z.B. Frauenrat), in den Diskurs eingebracht wurde.