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            <title>Vollversammlung des ZdK 2021: Anträge</title>
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                <title>Vollversammlung des ZdK 2021: Anträge</title>
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            </image><item>
                        <title>A7NEU: Änderung der Geschäftsordnung des ZdK</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/std/Aenderung_der_GEschaeftsordnung_des_ZdK-51039</link>
                        <author>ZdK-VV (beschlossen am: 07.12.2021)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Vollversammlung möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Geschäftsordnung des ZdK wird bei §8 (6) im zweiten Satz angepasst und der dritte Satz wird gestrichen</strong>.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Beschlussvorschlag: </span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§8 (6) alt</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Hat die Vollversammlung eine niedrigere Zahl als 45 festgelegt, so kann bei Bedarf, auf Vorschlag des Präsidiums, für den Rest der laufenden Amtszeit eine Ergänzungswahl vorgenommen werden. Dasselbe gilt für den Fall, dass ein Mitglied nach §3 Abs. I e) des Statuts während der laufenden Amtszeit ausscheidet. Die Wahl erfolgt nach den vorstehenden Absätzen.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§8 (6) neu</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Hat die Vollversammlung eine niedrigere Zahl als 45 festgelegt, so kann bei Bedarf, auf Vorschlag des Präsidiums, für den Rest der laufenden Amtszeit eine Ergänzungswahl vorgenommen werden. <span class="underline">Scheiden vor Ablauf der Wahlperiode nach § 3 Abs. 1 e) gewählte Mitglieder des Zentralkomitees gem. § 3 Abs. 1 e) aus, rücken die bei der letzten Wahl nach § 3 Abs. 1 e) unterlegenen Kandidatinnen und Kandidaten in der Reihenfolge der Stimmenzahl, die auf sie entfallen sind, für die Dauer der laufenden Wahlperiode in das ZdK nach</span><span class="underline">.</span>“</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Während für die Mitglieder des ZdK nach § 3 (1) a) bis d) des Statuts des ZdK Nachrückverfahren im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens vorliegen, ist dies für Mitglieder nach § 3 (1) e) nicht der Fall. Die bisherige Formulierung in §8 (6) Satz 2 orientiert sich noch an dem alten Wahlverfahren, das mehrere Wahlgänge umfasste. Dies hat sich mit einer Wahlreform, die in der Frühjahrs-Vollversammlung 2021 erstmals zur Anwendung kam, geändert: Spätestens nach dem zweiten Wahlgang liegt ein klares Wahlergebnis für alle Personen, die zu den Wahlen angetreten sind, vor. Daraus lässt sich ableiten, wer viele Stimmen erhalten hat und auf welchem Platz gelandet ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Eine erste Vakanz in der Säule der sog. „Einzelpersönlichkeiten“ ist bereits eingetreten, weil bei den Wahlen im April 2021 auch der zwischenzeitlich verstorbene Pater Bernd Hagenkord SJ, bis zu seinem Tod geistlicher Begleiter des Synodalen Wegs, in das ZdK gewählt wurde.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 07 Dec 2021 21:41:12 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A6NEU: Das ganze Volk Gottes muss beraten! Umfassende Partizipation von Frauen* und Männern* an der Weltsynode 2021-2023</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/std/Das_ganze_Volk_Gottes_muss_beraten_Umfassende_Partizipation_von_Fraue-1790</link>
                        <author>ZdK-VV (beschlossen am: 07.12.2021)</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/std/Das_ganze_Volk_Gottes_muss_beraten_Umfassende_Partizipation_von_Fraue-1790</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Vollversammlung möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Am 9. Oktober 2021 hat Papst Franziskus in Rom den zweijährigen synodalen Prozess „Für eine synodale Kirche: Gemeinschaft, Teilhabe und Sendung“ eröffnet. Am 17. Oktober 2021 erfolgte weltweit die Eröffnung regionaler Beratungsprozesse, die in einem mehrstufigen Prozess die Generalversammlung der Bischofssynode im Oktober 2023 vorbereiten sollen. Wir sind überzeugt: Die Synode wird nur dann glaubwürdig über „Gemeinschaft“, „Teilhabe“ und „Sendung“ sprechen können, wenn sie Lebenswirklichkeiten, Kompetenzen, theologische Expertise und Begabungen von Lai*innen in ihre Beratungen auf allen Ebenen einbezieht. Indem Synodalität an sich zum Thema gemacht wird, stehen die weltweiten Beratungen in enger Verbindung zum „Synodalen Weg“ in Deutschland und zu ähnlichen Initiativen in anderen Ländern. Sowohl ihre Erfahrungen in der Arbeitsweise als auch die inhaltlichen Positionen sollen der Generalversammlung 2023 zugutekommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) dankt Papst Franziskus für die Initiative, das gesamte Volk Gottes zur Beteiligung an der Synode einzuladen. Wir sind jedoch überzeugt, dass die Partizipation von Lai*innen über die regionalen Konsultationen hinausgehen muss: In allen Phasen und auf allen Ebenen der Synode – einschließlich der Generalversammlung in Rom – müssen Frauen* und Männer* aus dem ganzen Volk Gottes mitwirken. Nur durch umfassende Repräsentation und Mitbestimmung von Lai*innen aus aller Welt können die unterschiedlichen Erfahrungen und Anliegen von katholischen Gläubigen nachhaltig in die Synode einfließen. Die gläubigen Lai*innen weltweit sind das Rückgrat der christlichen Gemeinschaft und der Gemeinden. Es ist insbesondere nicht nachvollziehbar und nicht länger hinnehmbar, dass in der katholischen Kirche Frauen* aufgrund ihres Geschlechts bzw. des damit verbundenen Ausschlusses von Weiheämtern von Konsultationsprozessen und Entscheidungen ausgegrenzt werden, die ihrerseits alle Gläubigen – also auch alle katholischen Frauen* – betreffen. Dies widerspricht der Glaubensüberzeugung, dass alle Getauften die gleiche Würde haben (Gal 3,28).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um das von Papst Franziskus hervorgehobene Prinzip der Synodalität zu verwirklichen, müssen gemeinsame Beratungen von Klerikern und engagierten Frauen* und Männern* auch auf weltkirchlicher Ebene Realität werden. Im Synodalen Weg in Deutschland arbeiten bereits seit rund zwei Jahren Kleriker und Lai*innen, Frauen* und Männer*, die in Glauben und Gebet miteinander verbunden sind, gemeinsam an zentralen Zukunftsfragen unserer Kirche.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Vollversammlung des ZdK fordert darum die deutschen Bischöfe auf, im Rahmen der Generalversammlung 2023 an diese Erfahrungen im Synodalen Weg anzuknüpfen, das heißt insbesondere:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>im Rahmen der regionalen Beratungsprozesse Gespräche mit den Delegierten des Synodalen Wegs und mit den Diözesanräten zu suchen und die Erfahrungen von Frauen* und Männern* mit dem Synodalen Weg einzubeziehen;</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Antworten, die sie aus den diözesanen Konsultationsprozessen auf Kontinentalebene einbringen, gemeinsam mit Lai*innen zu unterschreiben;</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>bei der Wahl der Delegation Frauen* und Männer* aus dem Volk Gottes gleichberechtigt zu Klerikern einzubeziehen und endlich Rede- und Stimmrecht für sie zu fordern. Dadurch könnten die deutschen Bischöfe bei der Synode zum Vorbild in der Weltkirche werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>weltkirchlich auf Regelungen hinzuwirken, nach denen bereits bei der Generalversammlung in Rom 2023 Frauen* und Männer* aus allen Bereichen kirchlichen Lebens und aus allen Regionen der Weltkirche mit Rede- und Stimmrecht teilnehmen. Bisherige Schritte wie die Eröffnung des Stimmrechts für Ordensobere, die keine Kleriker sind, oder wie die Berufung von Sr. Nathalie Becquart zur Untersekretärin der Bischofssynode, die ihr qua Amt Stimmrecht verleiht, zeigen, dass das Stimmrecht in einer Bischofssynode weder vom Geschlecht noch von einer Weihe abhängt und bereits in früheren Welt-Synoden ermöglicht wurde;</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>dass, für den Fall, dass nicht gleich viele Lai*innen wie Bischöfe als Synodale nach Rom berufen werden, Bischöfe als freiwillige Selbstverpflichtung genauso viele Männer* und Frauen* als Expert*innen nach Rom mitnehmen und öffentliche Vorträge, internationale Salons, Pilgerwege etc. organisieren, in denen die Präsenz dieser Lai*innen sichtbar wird.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es wäre ein Rückfall hinter den Stand des Synodalen Wegs in Deutschland, wenn die konkreten Erfahrungen nicht auch 2023 sowie fernerhin in die Beratungen in Rom einfließen würden.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Mit Blick auf die Bischofssynode macht bereits die Themenwahl eine Partizipation von Lai*innen jeden Geschlechts zwingend erforderlich. Darauf wird seit langem hingewiesen; dies muss endlich umgesetzt werden. So bleibt die Forderung, Lai*innen auch in die Beratungen und Entscheidungen der Generalversammlung sichtbar und gleichberechtigt einzubeziehen. Die Bischöfe/der Papst/Vatikan sind in besonderer Weise gefragt, hierfür Wege zu eröffnen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 07 Dec 2021 21:40:28 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2NEU: Ressourcen zum Gelingen des Synodalen Weges</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/std/Ressourcen_zum_Gelingen_des_Synodalen_Weges-30150</link>
                        <author>VV (beschlossen am: 20.11.2021)</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/std/Ressourcen_zum_Gelingen_des_Synodalen_Weges-30150</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Vollversammlung möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Seit fast zwei Jahren befindet sich das Zentralkomitee der deutschen Katholik*innen auf Einladung der Deutschen Bischofskonferenz auf dem Synodalen Weg und es liegen mindestens 15 weitere Monate vor den Synodalen. Die Arbeit der Synodalen hat für die katholische Kirche in Deutschland und weltweit einen unverzichtbaren Wert, da sie auf großes Unrecht in der katholischen Kirche reagiert und weiteres Leid verhindern möchte. Das Engagement vieler Synodaler ist ehrenamtlich und geschieht unter teilweise großen Entbehrungen sowie weiteren Verletzungen durch die katholische Kirche. Die Synodalen sind dabei getragen von dem tiefen Vertrauen, dass sie geleitet werden von der Geisteskraft Gottes.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Damit der Synodale Weg gelingt, ist eine entsprechende Absicherung durch hauptamtliche Ressourcen sowie finanzielle Mittel unabdingbar. Ohne die Arbeit des Synodalbüros wären weder das ZdK noch die DBK in der Lage, diesen wichtigen Weg zu gehen.Dabei liegt die Verantwortung für den Synodalen Weg bei der Bischofskonferenz und dem ZdK gleichermaßen, für eine finanzielle Ausstattung aber insbesondere bei der Deutschen Bischofskonferenz, welche das ZdK zu diesem Weg eingeladen hat. Die Mitarbeiter*innen des ZdK wie auch der DBK arbeiten im Rahmen des Synodalen Weges momentan zusätzlich zu ihren anderen Aufgaben. Dabei ist eine Parität von ZdK- und DBK-Mitarbeiter*innen notwendig, um die Arbeit – zumindest organisatorisch – auf Augenhöhe abzusichern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Präsidium des ZdK setzt sich daher mit Nachdruck dafür ein, dass die deutschen Diözesen die Ressourcen für den Synodalen Weg erhöhen. Dabei sollen sowohl die personellen Ressourcen des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz als auch des Generalsekretariats des ZdK durch Bereitstellung finanzieller Mittel aufgestockt werden. Eine Erhöhung der personellen Ressourcen für den Synodalen Weg ist sinnvoll. Die Finanzierung muss zusätzliche erfolgen und darf nicht zu Lasten der Ausstattung anderer Aufgaben geschehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das ZdK fordert die Deutschen Diözesen auf, dieser Forderung nachzukommen, um den Synodalen Weg nicht auf organisatorischer Ebene zu gefährden.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 20 Nov 2021 11:26:53 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1NEU: Überprüfung der Beschlussvorlagen der Synodalversammlung</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/std/Ueberpruefung_der_Beschlussvorlagen_der_Synodalversammlung-25891</link>
                        <author>VV (beschlossen am: 20.11.2021)</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/std/Ueberpruefung_der_Beschlussvorlagen_der_Synodalversammlung-25891</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Vollversammlung möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Seit fast zwei Jahren befindet sich das Zentralkomitee der deutschen Katholik*innen auf Einladung der Deutschen Bischofskonferenz auf dem Synodalen Weg und es liegen mindestens 15 weitere Monate vor den Synodalen. Der Synodale Weg ist eine Reaktion der Deutschen Bischofskonferenz und auf Einladung dieser des Zentralkomitees der deutschen Katholiken auf die Veröffentlichung der sogenannten MHG-Studie, welche das Ausmaß und die systemischen Ursachen für sexualisierte Gewalt und Machtmissbrauch deutlich benennt. Ziel des Synodalen Weges ist es daher, Leid in Form sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch zu verringern, indem die systemischen Ursachen beseitigt werden. Mit diesem Weg vollzieht die katholische Kirche eine Umkehr (vgl. Mk 1,15) und sucht ihre Erneuerung im Sinne des Evangeliums Jesu.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Vereinbarkeit der Beschlüsse des Synodalen Weges mit den Empfehlungen der MHG-Studie an die katholische Kirche sind ein Evaluationskriterium unseres Prozesses.<br><br>
Das ZdK empfiehlt dem Erweiterten Synodalpräsidium darum, zusätzlich zu der obligatorischen Evaluationsphase (vgl. Satzung des Synodalen Wegs) über die Möglichkeit externer Expert*innen zu beraten, die beauftragt werden, die Beschlüsse der Synodalversammlung auf Ihre Vereinbarkeit mit den Empfehlungen MHG-Studie zu prüfen.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 20 Nov 2021 11:00:07 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A5NEU: Menschen auf der Flucht schützen</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/std/Menschen_auf_der_Flucht_schuetzen-13482</link>
                        <author>vv (beschlossen am: 20.11.2021)</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/std/Menschen_auf_der_Flucht_schuetzen-13482</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Vollversammlung möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Wir fordern:</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken fordert von allen staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen, Organisationen und Einrichtungen auf nationaler und europäischer Ebene bei allen Handlungen die uneingeschränkte Achtung und die Einhaltung der Bestimmungen und Regelungen der Genfer Flüchtlingskonvention, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und der Europäischen Menschenrechtskonvention.<br><br>
Wir fordern ein menschenwürdig ausgestaltetes Grenzschutzsystem und verurteilen jede Menschenrechts- oder Völkerrechtsverletzung an den Außengrenzen der EU. Flüchtlinge und Migrant*innen dürfen von Regierungen nicht zur Durchsetzung politischer Interessen instrumentalisiert werden.<br><br>
Wir fordern einen geordneten und funktionsfähigen europäischen Rechtsrahmen, der bei der Aufnahme von Schutzsuchenden die Art und Weise der Verantwortungsteilung unter den Mitgliedstaaten der EU verlässlich regelt. Hierfür ist es erforderlich, das EU-Migrations- und Asylpaket pragmatisch unter solidarischen und humanitären Gesichtspunkten menschenrechtskonform weiterzuentwickeln.<br><br>
Wir fordern ein menschenwürdig ausgestaltetes Grenzschutzsystem und verurteilen jede Menschenrechts- oder Völkerrechtsverletzung an den Außengrenzen der EU. Flüchtlinge und Migrant_innen dürfen von staatlichen Regierungen nicht zur Durchsetzung politischer Interessen instrumentalisiert werden.<br><br>
Wir fordern einen geordneten und funktionsfähigen europäischen Rechtsrahmen, der bei der Aufnahme von Schutzsuchenden die Art und Weise der Verantwortungsteilung unter den Mitgliedstaaten der EU verlässlich regelt. Hierfür ist es erforderlich, das EU-Migrations- und Asylpaket pragmatisch unter solidarischen und humanitären Gesichtspunkten weiterzuentwickeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern alle Frauen und Männer in politischen und gesellschaftlichen Institutionen auf, sich auf allen Ebenen aktiv dafür einzusetzen und sicherzustellen, dass Menschen auf der Flucht geschützt werden, ihnen geholfen wird und mit ihnen menschenwürdig, fair und respektvoll umgegangen wird.<br><br>
Wir fordern die Einrichtung legaler und sicherer Zugangswege für Migrant*innen in die EU, um dem Missbrauch von Migrant*innen durch Schlepper*innen und die Gefährdung ihres Lebens auf den Fluchtwegen zu vermeiden. Die bewährten Erfahrungen der humanitären Korridore (u.a. in Italien, Frankreich, Belgien) verbinden das Interesse der Migrant*innen nach Sicherheit und der Aufnahmestaaten nach legaler und kontrollierter Migration und Integration in die Gesellschaft und sind zudem ein Modell für sich ergänzende Kooperation von staatlichen Institutionen und Nichtregierungsorganisationen.<br><br>
Wir fordern die Einrichtung legaler und sicherer Zugangswege für Migrant*innen in die EU, um dem Missbrauch von Migrant*innen durch Schlepper und die Gefährdung ihres Lebens auf den Fluchtwegen zu vermeiden. Die bewährten Erfahrungen der humanitären Korridore (u.a. in Italien, Frankreich, Belgien) verbinden das Interesse der Migrant*innen nach Sicherheit und der Aufnahmestaaten nach legaler und kontrollierter Migration und Integration in die Gesellschaft und sind zudem ein Modell für sich ergänzende Kooperation von staatlichen Institutionen und Nichtregierungsorganisationen.<br><br>
Wir fordern die Einrichtung legaler und sicherer Zugangswege für Migrant*innen in die EU, um dem Missbrauch von Migrant*innen durch Schlepper und die Gefährdung ihres Lebens auf den Fluchtwegen zu vermeiden. Die bewährten Erfahrungen der humanitären Korridore (u.a. in Italien, Frankreich, Belgien) verbinden das Interesse der Migrant*innen nach Sicherheit und der Aufnahmestaaten nach legaler und kontrollierter Migration und Integration in die Gesellschaft und sind zudem ein Modell für sich ergänzende Kooperation von Institutionen und Nichtregierungsorganisationen.<br><br>
Wir fordern die Einrichtung legaler und sicherer Zugangswege für Migranten in die EU, um dem Missbrauch von Migranten durch Schlepper und die Gefährdung ihres Lebens auf den Fluchtwegen zu vermeiden. Die bewährten Erfahrungen der humanitären Korridore (u.a. in Italien, Frankreich, Belgien) verbinden das Interesse der Migranten nach Sicherheit und der Aufnahmestaaten nach legaler und kontrollierter Migration und Integration in die Gesellschaft und sind zudem ein Modell für sich ergänzende Kooperation von Institutionen und Nichtregierungsorganisationen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern die Frauen und Männer in politischer Verantwortung auf der Bundesebene auf, gemeinsam mit den Regierungen Polens, der baltischen Staaten und anderer EU-Mitgliedsländer für die Flüchtlinge an den belarussischen Grenzen eine humanitäre Lösung zu suchen. Die Beendigung der dramatischen Not der Flüchtlinge muss neben der Überwindung der erpresserischen Grenzpolitik des Regimes in Minsk und neben der Steuerung der Zuwanderung über die EU-Außengrenzen ein zumindest gleichrangiges Ziel der deutschen Außenpolitik sein. Die vergleichsweise geringe Zahl von Flüchtlingen an den belarussischen Grenzen kann von Deutschland und einigen anderen EU-Mitgliedsländern aufgenommen werden, um reguläre Asylverfahren zu ermöglichen. Da es offenbar gelingt, Fluglinien davon abzubringen, weitere Flüchtlinge nach Belarus zu fliegen, ist das Risiko gering, damit eine Zuwanderung im großen Maßstab auszulösen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Hintergrund:</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ende 2020 lag die Zahl der Menschen, die aufgrund von Verfolgung, Konflikten, Gewalt und Menschenrechtsverletzungen weltweit auf der Flucht waren, bei 82,4 Millionen - 34,4 Millionen geflüchtete Menschen und Asylsuchende waren außerhalb des Herkunftslandes, 48 Millionen als Binnenvertriebene in ihren Staaten auf der Flucht. Allein 42 Prozent davon sind Mädchen und Jungen unter 18 Jahren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Flucht und Vertreibung sind Teil der Familiengeschichte vieler Menschen in Deutschland. Manche Eltern oder Großeltern können noch erzählen, was es während oder nach dem 2. Weltkrieg bedeutete, die eigene Heimat verlassen zu müssen, Vertreibung, Flucht, Gewalt und den Neubeginn erlebt zu haben. Auch danach wurden Millionen Frauen, Männer, Kinder unterschiedlichster Volksgruppen und Staatsangehörigkeiten unter physischem und psychischem Druck weltweit, auch in Europa, heimatlos und entwurzelt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Oft haben diese Menschen einen offiziellen Schutzstatus bekommen, das heißt, sie sind staatlicherseits als Flüchtlinge anerkannt worden. Nach der Genfer UN-Flüchtlingskonvention (GFK), die 1951 nach den Erfahrungen des fehlenden Schutzes, u.a. für Menschen auf der Flucht vor den Nationalsozialisten, verabschiedet wurde, können damit Flüchtlinge auf Aufnahme hoffen, die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung“ (GFK Art.1, A 2.) Asyl suchen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Durch die GFK haben Flüchtlinge das Recht...</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• nicht ausgewiesen zu werden, außer unter bestimmten, streng definierten Bedingungen (Art. 32)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>auf Nicht-Zurückweisung (Refoulement Verbot) (Art. 33)</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• auf Wohnraum (Art. 21)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• auf Zugang zu Gerichten (Art. 16)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• nicht für die illegale Einreise in das Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates bestraft zu werden (Art. 31)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• auf Bildung (Art. 22)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• zu öffentlichen Hilfe und Unterstützung (Art. 23)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• zur Bewegungsfreiheit innerhalb eines Gebietes (Art. 26)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• auf Arbeit (Art. 17 und 19)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• auf Religionsfreiheit (Art. 49)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• auf die Ausstellung von Identität- und Reisedokumenten (Art. 27 und 28)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Darüber hinaus ist das Recht auf Asyl in Artikel 18 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh) verankert. Gemäß Artikel 19 GRCh sind Kollektivausweisungen nicht zulässig, auch darf niemand in einen Staat abgeschoben oder ausgeliefert werden, in dem für sie oder ihn das ernsthafte Risiko der Todesstrafe, der Folter oder einer anderen unmenschlichen Behandlung besteht. Die europäischen Staaten haben sich auch durch die Europäische Menschenrechtskonvention verbindliche Normen gesetzt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Wir stellen fest:</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit den zunehmenden Flüchtlingszahlen werden diese internationalen und europäischen Konventionen, insbesondere durch rechtspopulistische Parteien und Bewegungen, immer offener und lauter in Frage gestellt. Das Menschenrecht auf Asyl und Schutz von Menschen in Not sehen wir heute auch in Europa mehrfach massiv missachtet und vielerorts vorsätzlich verweigert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Dafür stehen wir:</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dieses Recht auf Hilfe ist aber ein unverzichtbares Element der europäischen Identität, die sich gerade auch an christlichen Werten orientiert. Daher treten wir gemeinsam als Europäerinnen und Europäer entschieden für den Schutz bedrohter Menschen ein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir engagieren uns als Christinnen und Christen in unseren Städten und Gemeinden, Verbänden und Organisationen sowie in zivilgesellschaftlichen Initiativen, um Menschen auf der Flucht zu schützen, ihnen ein würdiges Leben zu ermöglichen und damit die Chance für eine bessere und sichere Zukunft zu geben.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 20 Nov 2021 10:46:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A4NEU: Gewaltschutz stärken – vorbehaltlose Umsetzung der Istanbul-Konvention (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt)</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/std/Gewaltschutz_staerken__vorbehaltlose_Umsetzung_der_Istanbul-Konvention-24739</link>
                        <author>VV (beschlossen am: 20.11.2021)</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/std/Gewaltschutz_staerken__vorbehaltlose_Umsetzung_der_Istanbul-Konvention-24739</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Vollversammlung möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) fordert eine konsequentere Umsetzung des „Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (Istanbul-Konvention). So ist die Einführung einer bundesgesetzlichen und damit bundeseinheitlichen Regelung für die Finanzierung und bedarfsgerechte Ausgestaltung von Schutzunterkünften wie Frauenhäusern zwingend erforderlich. Zudem müssen der flächendeckende Ausbau spezialisierter Beratungsstellen und die stärkere Berücksichtigung von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt bei familiengerichtlichen Entscheidungen zum Sorge-/Umgangsrecht mit Kindern sowie spezifische Unterstützungsangebote für Kinder als Zeug*innen dringend vorangetrieben werden. Zur verbindlichen Umsetzung gehört zudem, zügig eine Koordinierungs- und eine Monitoringstelle einzurichten. Darüber hinaus ist die Bundesrepublik Deutschland aufgefordert, den bei der Ratifizierung ausgesprochenen Vorbehalt gegen Artikel 59 zurückzunehmen und entsprechende Aufenthaltstitel für von Gewalt betroffene Migrantinnen zu schaffen bzw. deren Inanspruchnahme tatsächlich zu ermöglichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ferner muss die Bundesrepublik Deutschland auch ihre internationale Verantwortung für Gewaltopfer verstärken und zu einem Eckpfeiler der Außenpolitik machen. In einigen europäischen Staaten wurde das Abkommen noch nicht in nationales Recht überführt oder steht bereits auf dem Spiel. Dies gefährdet die bisherigen Erfolge zum Schutz insbesondere von Frauen und Mädchen. Daher fordert das ZdK die Bundesregierung auf, die Istanbul-Konvention vorbehaltlos umzusetzen und mit Nachdruck innerhalb Europas für deren Umsetzung einzutreten.<br><br>
Des Weiteren fordert das ZdK die Bundesregierung auf, sich innerhalb der Europäischen Union dafür zu engagieren, dass die EU-Kommission die Istanbul-Konvention schnellstmöglich ratifiziert.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In Istanbul wurde der bedeutsame Frauenrechtsvertrag am 11. Mai 2011 zum ersten Mal nach mehrjährigen Verhandlungen unterzeichnet. 45 Staaten haben sich bis heute mit einer Unterzeichnung diesem Übereinkommen angeschlossen. 34 Staaten haben das Übereinkommen ratifiziert. Die Bundesrepublik Deutschland ratifizierte das Abkommen am 12. Oktober 2017; zum 1. Februar 2018 trat es in Kraft. Bei der Ratifizierung der Istanbul-Konvention hat die Bundesrepublik Deutschland einen Vorbehalt gegen Artikel 59 ausgesprochen, der ein Aufenthaltsrecht für von Gewalt betroffene Frauen fordert. Nach geltendem Recht können von häuslicher Gewalt betroffene Migrantinnen einen eigenen, vom Ehemann unabhängigen Aufenthaltstitel erhalten. In der Praxis werden dabei aber oft überhöhte Anforderungen an das Ausmaß und den Nachweis der Gewalt gestellt. Insgesamt entspricht die Rechtslage und ihre Umsetzung damit nicht den Anforderungen nach einem Aufenthaltstitel für Gewaltbetroffene.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Darüber hinaus bestehen auch drei Jahre nach dem Inkrafttreten in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin Lücken bei der Umsetzung. Insbesondere für Gruppen, wie Frauen mit Flucht- oder Migrationsgeschichte, mit Behinderungen oder in Wohnungslosigkeit, ist der Zugang zu Prävention, Schutz, Beratung und Recht nach wie vor nicht ausreichend. Dies stellt u. a. der Alternativbericht des „Bündnisses Istanbul-Konvention“ dar, der im März 2021 veröffentlicht wurde (www.buendnis-istanbul-konvention.de).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Durch den Austritt des Erstunterzeichners Türkei, zum 1. Juli 2021, werden nun Erfolge im Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt stark gefährdet oder gar rückgängig gemacht. Auch in EU-Mitgliedsstaaten bestehen politische Pläne, das Übereinkommen zu verlassen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Ratifizierung auf EU-Ebene steht noch aus. Nachdem der Europäische Gerichtshof am 6. Oktober 2021 entschieden hat, dass die EU dem Abkommen auch ohne einstimmigen Beschluss der Mitglieder beitreten kann, muss dies möglichst bald erfolgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In der Bundesrepublik Deutschland besteht ein bewährtes Hilfesystem, das schon seit langem an Kapazitätsgrenzen angelangt ist und dessen Finanzierung nicht bundesgesetzlich abgesichert ist. Ein bundesgesetzlicher Rahmen für die sichere Finanzierung und der Ausbau der Angebote werden seit Jahren dringend gefordert.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 20 Nov 2021 10:32:15 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3NEU: ZdK unterstützt Impfaufruf des Papstes und fordert weltweite Solidarität bei Impfstoffen</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/std/ZdK_unterstuetzt_Impfaufruf_des_Papstes_und_fordert_weltweite_Solidarit-59534</link>
                        <author>VV (beschlossen am: 20.11.2021)</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/std/ZdK_unterstuetzt_Impfaufruf_des_Papstes_und_fordert_weltweite_Solidarit-59534</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Vollversammlung möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) unterstützt den Aufruf von Papst Franziskus, Impfungen als wichtiges Instrument zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zu nutzen. Der Papst hatte in einer Videobotschaft gesagt: „Sich impfen zu lassen hat etwas mit Liebe zu tun: mit Liebe zu sich selbst, Liebe gegenüber Angehörigen und Freunden, Liebe unter den Völkern.“ Diesem Aufruf schließen wir uns an.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die in Berlin tagende Vollversammlung des ZdK ruft deshalb dazu auf, sich impfen zu lassen, wenn dies möglich ist. So kann man sich und andere Menschen schützen. Sich angesichts von steigenden Corona-Zahlen impfen zu lassen, ist nach unserer Überzeugung auch ein Gebot der Solidarität gegenüber Menschen, die nicht geimpft werden können, gegenüber Menschen im Gesundheitswesen, besonders auf Intensivstationen, um diese nicht unnötig zu belasten, und gegenüber Menschen, die aus anderen Gründen intensivmedizinische Betreuung brauchen und gegenüber Menschen, die aus anderen Gründen intensivmedizinische Betreuung brauchen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gleichzeitig bekräftigten die Delegierten der Vollversammlung die Forderung nach einer weltweit gerechten Verteilung von Impfstoffen. Wir unterstützen die multilaterale Initiative &quot;covax&quot; für die Durchführung und Verteilung von Impfstoffen. Impfdiplomatie, die vor allem politische Absichten verfolgt, soll vermieden werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Papst Franziskus hat am Weltgesundheitstag seinen Appell zu Corona-Impfungen erneuert. „Wir alle sind aufgerufen, die Pandemie zu bekämpfen. In diesem Kampf stellen die Impfstoffe ein wesentliches Instrument dar“, heißt es in einem Tweet des Papstes. Der Papst hatte außerdem gesagt: „Dank Gott und der Arbeit vieler haben wir jetzt Impfstoffe, um uns vor Covid-19 zu schützen.“ Die Impfstoffe gäben Hoffnung, die Pandemie zu beenden, jedoch nur, wenn diese allen zur Verfügung stünden und wenn alle zusammenarbeiteten.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 20 Nov 2021 10:25:03 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A8: A3: Unterstützung für Impfaufruf des Papstes und Forderung weltweiter Solidarität bei Impfstoffen</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/std/A3_Unterstuetzung_fuer_Impfaufruf_des_Papstes_und_Forderung_weltweiter_-46856</link>
                        <author>KLB Deutschland</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/std/A3_Unterstuetzung_fuer_Impfaufruf_des_Papstes_und_Forderung_weltweiter_-46856</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gleichzeitig bekräftigten die Delegierten der Vollversammlung die Forderung nach einer weltweit gerechten Verteilung von Impfstoffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Konkret ist es jetzt wichtig, COVAX mit mehr Geld auszustatten, um die Verteilung und Impfung in Entwicklungsländern zu unterstützen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wichtig ist dabei, Impfstoff nicht als politisches Druck-oder Machtmittel zu missbrauchen. Diese Gefahr könnte bestehen, wenn einzelne Länder und nicht multilaterale Institutionen den Impfstoff als Hilfslieferung anbieten und anstelle multilateraler Initiativen wie COVAX verteilen.“</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Begründung wird mündlich von N. Podlinski gegeben</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 18 Nov 2021 17:15:41 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A7: Änderung der Geschäftsordnung des ZdK</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/std/motion/62</link>
                        <author>ZdK-Präsidium</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/std/motion/62</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Vollversammlung möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Geschäftsordnung des ZdK wird bei §8 (6) im zweiten Satz angepasst und der dritte Satz wird gestrichen</strong>.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Beschlussvorschlag: </span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§8 (6) alt</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Hat die Vollversammlung eine niedrigere Zahl als 45 festgelegt, so kann bei Bedarf, auf Vorschlag des Präsidiums, für den Rest der laufenden Amtszeit eine Ergänzungswahl vorgenommen werden. Dasselbe gilt für den Fall, dass ein Mitglied nach §3 Abs. I e) des Statuts während der laufenden Amtszeit ausscheidet. Die Wahl erfolgt nach den vorstehenden Absätzen.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§8 (6) neu</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Hat die Vollversammlung eine niedrigere Zahl als 45 festgelegt, so kann bei Bedarf, auf Vorschlag des Präsidiums, für den Rest der laufenden Amtszeit eine Ergänzungswahl vorgenommen werden. <span class="underline">Scheiden vor Ablauf der Wahlperiode nach § 3 Abs. 1 e) gewählte Mitglieder des Zentralkomitees gem. § 3 Abs. 1 e) aus, rücken die bei der letzten Wahl nach § 3 Abs. 1 e) unterlegenen Kandidatinnen und Kandidaten in der Reihenfolge der Stimmenzahl, die auf sie entfallen sind, für die Dauer der laufenden Wahlperiode in das ZdK nach</span><span class="underline">.</span>“</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Während für die Mitglieder des ZdK nach § 3 (1) a) bis d) des Statuts des ZdK Nachrückverfahren im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens vorliegen, ist dies für Mitglieder nach § 3 (1) e) nicht der Fall. Die bisherige Formulierung in §8 (6) Satz 2 orientiert sich noch an dem alten Wahlverfahren, das mehrere Wahlgänge umfasste. Dies hat sich mit einer Wahlreform, die in der Frühjahrs-Vollversammlung 2021 erstmals zur Anwendung kam, geändert: Spätestens nach dem zweiten Wahlgang liegt ein klares Wahlergebnis für alle Personen, die zu den Wahlen angetreten sind, vor. Daraus lässt sich ableiten, wer viele Stimmen erhalten hat und auf welchem Platz gelandet ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Eine erste Vakanz in der Säule der sog. „Einzelpersönlichkeiten“ ist bereits eingetreten, weil bei den Wahlen im April 2021 auch der zwischenzeitlich verstorbene Pater Bernd Hagenkord SJ, bis zu seinem Tod geistlicher Begleiter des Synodalen Wegs, in das ZdK gewählt wurde.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 06 Nov 2021 21:22:32 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A6: Das ganze Volk Gottes muss beraten! Umfassende Partizipation von Frauen* und Männern* an der Weltsynode 2021-2023</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/std/motion/61</link>
                        <author>Dr. Maria Flachsbarth (KDFB), Christiane Fuchs-Pellmann (KDFB), Dr. Regina Heyder (KDFB), Birgit Mock (KDFB), Emilia Müller (KDFB), Dorothee Sandherr-Klemp (KDFB), Daniela Hottenbacher (BDKJ), Stefan Ottersbach (BDKJ), Gregor Podschun (BDKJ), Mechthild Heil (kfd), Prof‘in Dr. Agnes Wuckelt (kfd), Monika von Palubicki (kfd), Ulrike Göken-Huismann (kfd), Lucia Lagoda (kfd), Brigitte Vielhaus (kfd), Hildegard Eckert (SkF), Nadine Mersch (SkF), Klaudia Rudersdorf (Kolpingwerk), Ulrich Vollmer (Kolpingwerk), Brigitte Lehmann (KAB), Andreas Luttmer-Bensmann (KAB), Dr. Andreas Heek (GKMD), Stephan Buttgereit (SKM), Ludger Urbic (SKM), Matthias Dantlgraber (Familienbund), Thomas Antkowiak (Misereor)</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/std/motion/61</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Vollversammlung möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Am 9. Oktober 2021 hat Papst Franziskus in Rom den zweijährigen synodalen Prozess „Für eine synodale Kirche: Gemeinschaft, Teilhabe und Sendung“ eröffnet. Am 17. Oktober 2021 erfolgte weltweit die Eröffnung regionaler Beratungsprozesse, die in einem mehrstufigen Prozess die Generalversammlung der Bischofssynode im Oktober 2023 vorbereiten sollen. Wir sind überzeugt: Die Synode wird nur dann glaubwürdig über „Gemeinschaft“, „Teilhabe“ und „Sendung“ sprechen können, wenn sie Lebenswirklichkeiten, Kompetenzen, theologische Expertise und Begabungen von Lai*innen in ihre Beratungen auf allen Ebenen einbezieht. Indem Synodalität an sich zum Thema gemacht wird, stehen die weltweiten Beratungen in enger Verbindung zum „Synodalen Weg“ in Deutschland und zu ähnlichen Initiativen in anderen Ländern. Sowohl ihre Erfahrungen in der Arbeitsweise als auch die inhaltlichen Positionen sollen der Generalversammlung 2023 zugutekommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) dankt Papst Franziskus für die Initiative, das gesamte Volk Gottes zur Beteiligung an der Synode einzuladen. Wir sind jedoch überzeugt, dass die Partizipation von Lai*innen über die regionalen Konsultationen hinausgehen muss: In allen Phasen und auf allen Ebenen der Synode – einschließlich der Generalversammlung in Rom – müssen Frauen* und Männer* aus dem ganzen Volk Gottes mitwirken. Nur durch umfassende Repräsentation und Mitbestimmung von Lai*innen aus aller Welt können die unterschiedlichen Erfahrungen und Anliegen von katholischen Gläubigen nachhaltig in die Synode einfließen. Die gläubigen Lai*innen weltweit sind das Rückgrat der christlichen Gemeinschaft und der Gemeinden. Es ist insbesondere nicht nachvollziehbar und nicht länger hinnehmbar, dass in der katholischen Kirche Frauen* aufgrund ihres Geschlechts bzw. des damit verbundenen Ausschlusses von Weiheämtern von Konsultationsprozessen und Entscheidungen ausgegrenzt werden, die ihrerseits alle Gläubigen – also auch alle katholischen Frauen* – betreffen. Dies widerspricht der Glaubensüberzeugung, dass alle Getauften die gleiche Würde haben (Gal 3,28).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um das von Papst Franziskus hervorgehobene Prinzip der Synodalität zu verwirklichen, müssen gemeinsame Beratungen von Klerikern und engagierten Frauen* und Männern* auch auf weltkirchlicher Ebene Realität werden. Im Synodalen Weg in Deutschland arbeiten bereits seit rund zwei Jahren Kleriker und Lai*innen, Frauen* und Männer*, die in Glauben und Gebet miteinander verbunden sind, gemeinsam an zentralen Zukunftsfragen unserer Kirche.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Vollversammlung des ZdK fordert darum die deutschen Bischöfe auf, im Rahmen der Generalversammlung 2023 an diese Erfahrungen im Synodalen Weg anzuknüpfen, das heißt insbesondere:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>im Rahmen der regionalen Beratungsprozesse Gespräche mit den Delegierten des Synodalen Wegs und mit den Diözesanräten zu suchen und die Erfahrungen von Frauen* und Männern* mit dem Synodalen Weg einzubeziehen;</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Antworten, die sie aus den diözesanen Konsultationsprozessen auf Kontinentalebene einbringen, gemeinsam mit Lai*innen zu unterschreiben;</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>bei der Wahl der Delegation Frauen* und Männer* aus dem Volk Gottes gleichberechtigt zu Klerikern einzubeziehen und endlich Rede- und Stimmrecht für sie zu fordern. Dadurch könnten die deutschen Bischöfe bei der Synode zum Vorbild in der Weltkirche werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>weltkirchlich auf Regelungen hinzuwirken, nach denen bereits bei der Generalversammlung in Rom 2023 Frauen* und Männer* aus allen Bereichen kirchlichen Lebens und aus allen Regionen der Weltkirche mit Rede- und Stimmrecht teilnehmen. Bisherige Schritte wie die Eröffnung des Stimmrechts für Ordensobere, die keine Kleriker sind, oder wie die Berufung von Sr. Nathalie Becquart zur Untersekretärin der Bischofssynode, die ihr qua Amt Stimmrecht verleiht, zeigen, dass das Stimmrecht in einer Bischofssynode weder vom Geschlecht noch von einer Weihe abhängt und bereits in früheren Welt-Synoden ermöglicht wurde;</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>dass, für den Fall, dass nicht gleich viele Lai*innen wie Bischöfe als Synodale nach Rom berufen werden, Bischöfe als freiwillige Selbstverpflichtung genauso viele Männer* und Frauen* als Expert*innen nach Rom mitnehmen und öffentliche Vorträge, internationale Salons, Pilgerwege etc. organisieren, in denen die Präsenz dieser Lai*innen sichtbar wird.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es wäre ein Rückfall hinter den Stand des Synodalen Wegs in Deutschland, wenn die konkreten Erfahrungen nicht auch 2023 sowie fernerhin in die Beratungen in Rom einfließen würden.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Mit Blick auf die Bischofssynode macht bereits die Themenwahl eine Partizipation von Lai*innen jeden Geschlechts zwingend erforderlich. Darauf wird seit langem hingewiesen; dies muss endlich umgesetzt werden. So bleibt die Forderung, Lai*innen auch in die Beratungen und Entscheidungen der Generalversammlung sichtbar und gleichberechtigt einzubeziehen. Die Bischöfe/der Papst/Vatikan sind in besonderer Weise gefragt, hierfür Wege zu eröffnen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 05 Nov 2021 17:04:07 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A5: Menschen auf der Flucht schützen</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/std/motion/60</link>
                        <author>Dr. Karlies Abmeier, Dr. Thomas Arnold, Prof. Dr. Birgit Aschmann, Msgr. Georg Austen, Matthias Dörr, Hildegard Eckert, Daniela Hottenbacher, Dr. Markus Ingenlath, Martin Kastler, Prof. Dr. Katrin Keller, Wolfgang Klose, Marcus C. Leitschuh, Lisi Maier, Nadine Mersch, Dr. Stefan Ottersbach, Gregor Podschun, Pfarrer Prof. Dr. Thomas Schwartz, Dr. Hana Seidel, Dr. Elvira Spötter, Dr. Irme Stetter-Karp, Joachim Unterländer, Dr. Barbara Wieland</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/std/motion/60</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Vollversammlung möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Wir fordern:</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken fordert von allen staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen, Organisationen und Einrichtungen auf nationaler und europäischer Ebene bei allen Handlungen die uneingeschränkte Achtung und die Einhaltung der Bestimmungen und Regelungen der Genfer Flüchtlingskonvention, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und der Europäischen Menschenrechtskonvention.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern alle Frauen und Männer in politischen und gesellschaftlichen Institutionen auf, sich auf allen Ebenen aktiv dafür einzusetzen und sicherzustellen, dass Menschen auf der Flucht geschützt werden, ihnen geholfen wird und mit ihnen menschenwürdig, fair und respektvoll umgegangen wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Hintergrund:</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ende 2020 lag die Zahl der Menschen, die aufgrund von Verfolgung, Konflikten, Gewalt und Menschenrechtsverletzungen weltweit auf der Flucht waren, bei 82,4 Millionen - 34,4 Millionen geflüchtete Menschen und Asylsuchende waren außerhalb des Herkunftslandes, 48 Millionen als Binnenvertriebene in ihren Staaten auf der Flucht. Allein 42 Prozent davon sind Mädchen und Jungen unter 18 Jahren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Flucht und Vertreibung sind Teil der Familiengeschichte vieler Menschen in Deutschland. Manche Eltern oder Großeltern können noch erzählen, was es während oder nach dem 2. Weltkrieg bedeutete, die eigene Heimat verlassen zu müssen, Vertreibung, Flucht, Gewalt und den Neubeginn erlebt zu haben. Auch danach wurden Millionen Frauen, Männer, Kinder unterschiedlichster Volksgruppen und Staatsangehörigkeiten unter physischem und psychischem Druck weltweit, auch in Europa, heimatlos und entwurzelt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Oft haben diese Menschen einen offiziellen Schutzstatus bekommen, das heißt, sie sind staatlicherseits als Flüchtlinge anerkannt worden. Nach der Genfer UN-Flüchtlingskonvention (GFK), die 1951 nach den Erfahrungen des fehlenden Schutzes, u.a. für Menschen auf der Flucht vor den Nationalsozialisten, verabschiedet wurde, können damit Flüchtlinge auf Aufnahme hoffen, die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung“ (GFK Art.1, A 2.) Asyl suchen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Durch die GFK haben Flüchtlinge das Recht...</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• nicht ausgewiesen zu werden, außer unter bestimmten, streng definierten Bedingungen (Art. 32)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• auf Wohnraum (Art. 21)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• auf Zugang zu Gerichten (Art. 16)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• nicht für die illegale Einreise in das Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates bestraft zu werden (Art. 31)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• auf Bildung (Art. 22)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• zu öffentlichen Hilfe und Unterstützung (Art. 23)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• zur Bewegungsfreiheit innerhalb eines Gebietes (Art. 26)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• auf Arbeit (Art. 17 und 19)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• auf Religionsfreiheit (Art. 49)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• auf die Ausstellung von Identität- und Reisedokumenten (Art. 27 und 28)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Darüber hinaus ist das Recht auf Asyl in Artikel 18 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh) verankert. Gemäß Artikel 19 GRCh sind Kollektivausweisungen nicht zulässig, auch darf niemand in einen Staat abgeschoben oder ausgeliefert werden, in dem für sie oder ihn das ernsthafte Risiko der Todesstrafe, der Folter oder einer anderen unmenschlichen Behandlung besteht. Die europäischen Staaten haben sich auch durch die Europäische Menschenrechtskonvention verbindliche Normen gesetzt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Wir stellen fest:</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit den zunehmenden Flüchtlingszahlen werden diese internationalen und europäischen Konventionen, insbesondere durch rechtspopulistische Parteien und Bewegungen, immer offener und lauter in Frage gestellt. Das Menschenrecht auf Asyl und Schutz von Menschen in Not sehen wir heute auch in Europa mehrfach massiv missachtet und vielerorts vorsätzlich verweigert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Dafür stehen wir:</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dieses Recht auf Hilfe ist aber ein unverzichtbares Element der europäischen Identität, die auf dem gemeinsamen christlich-jüdischen Erbe aufbaut. Daher treten wir gemeinsam als Europäerinnen und Europäer entschieden für den Schutz bedrohter Menschen ein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir engagieren uns als Christinnen und Christen in unseren Städten und Gemeinden, Verbänden und Organisationen sowie in zivilgesellschaftlichen Initiativen, um Menschen auf der Flucht zu schützen, ihnen ein würdiges Leben zu ermöglichen und damit die Chance für eine bessere und sichere Zukunft zu geben.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 04 Nov 2021 21:02:10 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A4: Gewaltschutz stärken – vorbehaltlose Umsetzung der Istanbul-Konvention (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt)</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/std/motion/59</link>
                        <author>Hildegard Eckert (SkF), Nadine Mersch (SkF), Prof. Dr. Katrin Keller (IN VIA), Marcus Leitschuh (KR Fulda), Gudrun Lux (Einzelpersönlichkeit), Ludger Urbic (SKM), Stephan Buttgereit (SKM), Mechthild Heil MdB (kfd), Prof. Dr. Agnes Wuckelt (kfd), Lucia Lagoda (kfd), Monika von Palubicki (kfd), Ulrike Göken-Huismann (kfd), Brigitte Vielhaus (kfd), Regina Hertlein (DCV), Matthias Dörr (Ackermann-Gemeinde); Brigitte Lehmann (KAB), Dorothee Klüppel (Misereor), Pirmin Spiegel (Misereor), Thomas Antkowiak (Misereor), Jan Hilkenbach (Diözesankomitee Paderborn)</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/std/motion/59</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Vollversammlung möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) fordert eine konsequentere Umsetzung des „Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (Istanbul-Konvention). So ist die Einführung einer bundesgesetzlichen und damit bundeseinheitlichen Regelung für die Finanzierung und bedarfsgerechte Ausgestaltung von Schutzunterkünften wie Frauenhäusern zwingend erforderlich. Zudem müssen der flächendeckende Ausbau spezialisierter Beratungsstellen und die stärkere Berücksichtigung von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt bei familiengerichtlichen Entscheidungen zum Sorge-/Umgangsrecht mit Kindern sowie spezifische Unterstützungsangebote für Kinder als Zeug*innen dringend vorangetrieben werden. Zur verbindlichen Umsetzung gehört zudem, zügig eine Koordinierungs- und Monitoringstelle einzurichten. Darüber hinaus ist die Bundesrepublik Deutschland aufgefordert, den bei der Ratifizierung ausgesprochenen Vorbehalt gegen Artikel 59 zurückzunehmen und entsprechende Aufenthaltstitel für von Gewalt betroffene Migrantinnen zu schaffen bzw. deren Inanspruchnahme tatsächlich zu ermöglichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ferner muss die Bundesrepublik Deutschland auch ihre internationale Verantwortung für Gewaltopfer verstärken und zu einem Eckpfeiler der Außenpolitik machen. In einigen europäischen Staaten wurde das Abkommen noch nicht in nationales Recht überführt oder steht bereits auf dem Spiel. Dies gefährdet die bisherigen Erfolge zum Schutz insbesondere von Frauen und Mädchen. Daher fordert das ZdK die Bundesregierung auf, die Istanbul-Konvention vorbehaltlos umzusetzen und mit Nachdruck innerhalb Europas für deren Umsetzung einzutreten.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In Istanbul wurde der bedeutsame Frauenrechtsvertrag am 11. Mai 2011 zum ersten Mal nach mehrjährigen Verhandlungen unterzeichnet. 45 Staaten haben sich bis heute mit einer Unterzeichnung diesem Übereinkommen angeschlossen. 34 Staaten haben das Übereinkommen ratifiziert. Die Bundesrepublik Deutschland ratifizierte das Abkommen am 12. Oktober 2017; zum 1. Februar 2018 trat es in Kraft. Bei der Ratifizierung der Istanbul-Konvention hat die Bundesrepublik Deutschland einen Vorbehalt gegen Artikel 59 ausgesprochen, der ein Aufenthaltsrecht für von Gewalt betroffene Frauen fordert. Nach geltendem Recht können von häuslicher Gewalt betroffene Migrantinnen einen eigenen, vom Ehemann unabhängigen Aufenthaltstitel erhalten. In der Praxis werden dabei aber oft überhöhte Anforderungen an das Ausmaß und den Nachweis der Gewalt gestellt. Insgesamt entspricht die Rechtslage und ihre Umsetzung damit nicht den Anforderungen nach einem Aufenthaltstitel für Gewaltbetroffene.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Darüber hinaus bestehen auch drei Jahre nach dem Inkrafttreten in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin Lücken bei der Umsetzung. Insbesondere für Gruppen, wie Frauen mit Flucht- oder Migrationsgeschichte, mit Behinderungen oder in Wohnungslosigkeit, ist der Zugang zu Prävention, Schutz, Beratung und Recht nach wie vor nicht ausreichend. Dies stellt u. a. der Alternativbericht des „Bündnisses Istanbul-Konvention“ dar, der im März 2021 veröffentlicht wurde (www.buendnis-istanbul-konvention.de).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Durch den Austritt des Erstunterzeichners Türkei, zum 1. Juli 2021, werden nun Erfolge im Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt stark gefährdet oder gar rückgängig gemacht. Auch in EU-Mitgliedsstaaten bestehen politische Pläne, das Übereinkommen zu verlassen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Ratifizierung auf EU-Ebene steht noch aus. Nachdem der Europäische Gerichtshof am 6. Oktober 2021 entschieden hat, dass die EU dem Abkommen auch ohne einstimmigen Beschluss der Mitglieder beitreten kann, muss dies möglichst bald erfolgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In der Bundesrepublik Deutschland besteht ein bewährtes Hilfesystem, das schon seit langem an Kapazitätsgrenzen angelangt ist und dessen Finanzierung nicht bundesgesetzlich abgesichert ist. Ein bundesgesetzlicher Rahmen für die sichere Finanzierung und der Ausbau der Angebote werden seit Jahren dringend gefordert.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 04 Nov 2021 20:59:53 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3: ZdK unterstützt Impfaufruf des Papstes und fordert weltweite Solidarität bei Impfstoffen</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/std/motion/58</link>
                        <author>Marcus Leitschuh mit Gudrun Lux, Thomas Kretschmer, Dr. Irme Stetter-Karp, Michaela Labudda, Katharina Abeln, Winfried Quecke, Christian Gärtner, Johannes Norpoth, Wolfgang Klose, Steffen Flicker, Matthias Dörr, Prof. Dr. Hans Tremmel, Christian Klenk, Prof. Dr. Julia Knop, Prof. Dr. Thomas Söding, Joachim Frank, Karin Kortmann, Dr. Claudia Lücking-Michel, Dr. Christoph Braß, Alois Wolf, Prof. Dr. Claudia Nothelle, Barbara Wieland, Lucia Lagoda, Mechthild Heil, Ulrike Göken-Huismann, Monika von Palubicki</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/std/motion/58</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Vollversammlung möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) unterstützt den Aufruf von Papst Franziskus, Impfungen als wichtiges Instrument zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zu nutzen. Der Papst hatte in einer Videobotschaft gesagt: „Sich impfen zu lassen hat etwas mit Liebe zu tun: mit Liebe zu sich selbst, Liebe gegenüber Angehörigen und Freunden, Liebe unter den Völkern.“ Diesem Aufruf schließen wir uns an.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die in Berlin tagende Vollversammlung des ZdK ruft deshalb dazu auf, sich impfen zu lassen, wenn dies möglich ist. So kann man sich und andere Menschen zu schützen. Sich angesichts von steigenden Corona-Zahlen impfen zu lassen ist nach unserer Überzeugung auch ein Gebot der Solidarität gegenüber Menschen im Gesundheitswesen, besonders auf Intensivstationen, um diese nicht unnötig zu belasten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gleichzeitig bekräftigten die Delegierten der Vollversammlung die Forderung nach einer weltweit gerechten Verteilung von Impfstoffen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Papst Franziskus hat am Weltgesundheitstag seinen Appell zu Corona-Impfungen erneuert. „Wir alle sind aufgerufen, die Pandemie zu bekämpfen. In diesem Kampf stellen die Impfstoffe ein wesentliches Instrument dar“, heißt es in einem Tweet des Papstes. Der Papst hatte außerdem gesagt: „Dank Gott und der Arbeit vieler haben wir jetzt Impfstoffe, um uns vor Covid-19 zu schützen.“ Die Impfstoffe gäben Hoffnung, die Pandemie zu beenden, jedoch nur, wenn diese allen zur Verfügung stünden und wenn alle zusammenarbeiteten.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 04 Nov 2021 20:58:20 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2: Ressourcen zum Gelingen des Synodalen Weges</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/std/motion/57</link>
                        <author>Gregor Podschun (BDKJ), Daniela Hottenbacher (BDKJ), Dr. Stefan Ottersbach (BDKJ), Lisi Maier (BDKJ), Stefan Eirich (KAB), Andreas Luttmer-Bensmann (KAB), Stephan Buttgereit (GKMD), Brigitte Vielhaus (kfd), Christiane Fuchs-Pellmann (KDFB), Katharina Norpoth, Thomas Antkowiak (Misereor), Brigitte Lehmann (KAB), Ulrich Vollmer (Kolpingwerk), Agnes Wuckelt (kfd), Ludger Urbic (SkM), Klaudia Rudersdorf (Kolpingwerk), Dr. Maria Flachsbarth (KDFB), Dr. Regina Heyder (KDFB), Birgit Mock (KDFB), Emilia Müller (KDFB), Dorothee Sandherr-Klemp (KDFB), Matthias Drantlgraber (FDK), Jan Hilkenbach (Diözesankomitee Paderborn)</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/std/motion/57</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Vollversammlung möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Seit fast zwei Jahren befindet sich das Zentralkomitee der deutschen Katholik*innen auf Einladung der Deutschen Bischofskonferenz auf dem Synodalen Weg und es liegen mindestens 15 weitere Monate vor den Synodalen. Die Arbeit der Synodalen hat für die katholische Kirche in Deutschland und weltweit einen unverzichtbaren Wert, da sie auf großes Unrecht in der katholischen Kirche reagiert und weiteres Leid verhindern möchte. Das Engagement vieler Synodaler ist ehrenamtlich und geschieht unter teilweise großen Entbehrungen sowie weiteren Verletzungen durch die katholische Kirche. Die Synodalen sind dabei getragen von dem tiefen Vertrauen, dass sie geleitet werden von der Geisteskraft Gottes.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Damit der Synodale Weg gelingt, ist eine entsprechende Absicherung durch hauptamtliche Ressourcen sowie finanzielle Mittel unabdingbar. Ohne die Arbeit des Synodalbüros wären weder das ZdK noch die DBK in der Lage, diesen Weg zu gehen. Und gerade weil dieser Weg so wichtig ist für die Kirche und Gesellschaft in Deutschland, für die Weltkirche sowie für die Betroffenen sexualisierter Gewalt und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, müssen ausreichend Ressourcen dafür breitgestellt werden. Dabei liegt die Verantwortung für den Synodalen Weg bei der Bischofskonferenz und dem ZdK gleichermaßen, für eine finanzielle Ausstattung aber insbesondere bei der Deutschen Bischofskonferenz, welche das ZdK zu diesem Weg eingeladen hat und welche verantwortlich sind für die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt und die Verhinderung neuen sexuellen Missbrauchs und des Machtmissbrauchs. Die Mitarbeiter*innen des ZdK wie auch der DBK arbeiten im Rahmen des Synodalen Weges momentan zusätzlich zu ihren anderen Aufgaben. Dabei ist eine Parität von ZdK- und DBK-Mitarbeiter*innen notwendig, um die Arbeit – zumindest organisatorisch – auf Augenhöhe abzusichern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Präsidium des ZdK setzt sich daher mit Nachdruck dafür ein, dass die deutschen Diözesen die Ressourcen für den Synodalen Weg erhöhen. Dabei sollen sowohl die personellen Ressourcen des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz als auch des Generalsekretariats des ZdK durch Bereitstellung finanzieller Mittel aufgestockt werden, um dort die personellen Ressourcen für den Synodalen Weg abzusichern. Eine Erhöhung der personellen Ressourcen um mindestens 2 Vollzeitstellen pro Organisation (DBK und ZdK) für den Synodalen Weg ist sinnvoll. Die Finanzierung muss zusätzliche erfolgen und darf nicht zu Lasten der Ausstattung anderer Aufgaben geschehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das ZdK fordert die Deutschen Diözesen auf, dieser Forderung nachzukommen, um den Synodalen Weg nicht auf organisatorischer Ebene zu gefährden.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 04 Nov 2021 20:56:48 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1: Überprüfung der Beschlussvorlagen der Synodalversammlung</title>
                        <link>https://antrag.vv.zdk.de/std/motion/56</link>
                        <author>Gregor Podschun (BDKJ), Daniela Hottenbacher (BDKJ), Dr. Stefan Ottersbach (BDKJ), Lisi Maier (BDKJ), Stefan Eirich (KAB), Andreas Luttmer-Bensmann (KAB), Dirk Tänzler (Diözesanrat Essen), Jan Hilkenbach (Diözesankomitee Paderborn)</author>
                        <guid>https://antrag.vv.zdk.de/std/motion/56</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Vollversammlung möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Seit fast zwei Jahren befindet sich das Zentralkomitee der deutschen Katholik*innen auf Einladung der Deutschen Bischofskonferenz auf dem Synodalen Weg und es liegen mindestens 15 weitere Monate vor den Synodalen. Der Synodale Weg ist eine Reaktion der Deutschen Bischofskonferenz und auf Einladung dieser des Zentralkomitees der deutschen Katholiken auf die Veröffentlichung der sogenannten MHG-Studie, welche das Ausmaß und die systemischen Ursachen für sexualisierte Gewalt und Machtmissbrauch deutlich benennt. Ziel des Synodalen Weges ist es daher, Leid in Form sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch zu verringern, indem die systemischen Ursachen beseitigt werden. Mit diesem Weg stellt die katholische Kirche die Frage nach Gott und evangelisiert sich selbst.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Daher müssen sich die Ergebnisse des Synodalen Weges an der MHG-Studie messen lassen. Die Empfehlungen der MHG-Studie müssen genügend aufgegriffen und der Beseitigung der systemischen Missbrauchsursachen dienlich sein. Dies ist eine Mindestanforderung an den Synodalen Weg – weitergehende Diskussion sind sinnvoll, werden angestrebt und finden bereits statt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Präsidium des ZdK beauftragt unabhängige Expert*innen zur Erarbeitung geeigneter Instrumente zur Überprüfung der Beschlussvorlagen der Synodalversammlung auf ihre Wirksamkeit unter Berücksichtigung der Empfehlungen der MHG-Studie sowie zur Durchführung dieser Überprüfung. Dies muss in einem zeitlichen Rahmen geschehen, der Nachsteuerung durch die Synodalversammlung zulässt.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 04 Nov 2021 20:55:27 +0100</pubDate>
                    </item></channel></rss>