Veranstaltung: | Vollversammlung des ZdK 2020 |
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Status: | Beschluss |
Beschlossen am: | 21.11.2020 |
Basierend auf: | A4: Mindestlohn |
Mindestlohn
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
Beschlusstext
Begründung
Soziale Gerechtigkeit ist ein Kernanliegen der Soziallehre der Kirche. In allen Sozial-Enzykliken ist eine gerechte Ausgestaltung der Löhne, die eine ausreichende Teilhabe gewährleisten, eingefordert. Der Mindestlohn setzt eine solche Untergrenze, die aber auch angemessen sein muss. Nach neuesten Untersuchungen gewährleistet der aktuelle Mindestlohn in Deutschland nur 45,6 % des Medianeinkommens (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung: WSI Report Nr. 55 Februar2020, WSI Mindestlohnbericht 2020, S. 8). Nach Festlegungen in der EU werden 60 % als Armutsschwelle angesehen, die in Deutschland damit deutlich unterschritten werden.