| Veranstaltung: | Vollversammlung des ZdK 2021 |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Beschluss durch: | VV |
| Beschlossen am: | 20.11.2021 |
| Basierend auf: | A4: Gewaltschutz stärken – vorbehaltlose Umsetzung der Istanbul-Konvention (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) |
Gewaltschutz stärken – vorbehaltlose Umsetzung der Istanbul-Konvention (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt)
Beschlusstext
Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) fordert eine konsequentere
Umsetzung des „Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung
von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (Istanbul-Konvention). So ist
die Einführung einer bundesgesetzlichen und damit bundeseinheitlichen Regelung
für die Finanzierung und bedarfsgerechte Ausgestaltung von Schutzunterkünften
wie Frauenhäusern zwingend erforderlich. Zudem müssen der flächendeckende
Ausbau spezialisierter Beratungsstellen und die stärkere Berücksichtigung von
geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt bei familiengerichtlichen
Entscheidungen zum Sorge-/Umgangsrecht mit Kindern sowie spezifische
Unterstützungsangebote für Kinder als Zeug*innen dringend vorangetrieben
werden. Zur verbindlichen Umsetzung gehört zudem, zügig eine Koordinierungs-
und eine Monitoringstelle einzurichten. Darüber hinaus ist die Bundesrepublik
Deutschland aufgefordert, den bei der Ratifizierung ausgesprochenen Vorbehalt
gegen Artikel 59 zurückzunehmen und entsprechende Aufenthaltstitel für von
Gewalt betroffene Migrantinnen zu schaffen bzw. deren Inanspruchnahme
tatsächlich zu ermöglichen.
Ferner muss die Bundesrepublik Deutschland auch ihre internationale
Verantwortung für Gewaltopfer verstärken und zu einem Eckpfeiler der
Außenpolitik machen. In einigen europäischen Staaten wurde das Abkommen noch
nicht in nationales Recht überführt oder steht bereits auf dem Spiel. Dies
gefährdet die bisherigen Erfolge zum Schutz insbesondere von Frauen und Mädchen.
Daher fordert das ZdK die Bundesregierung auf, die Istanbul-Konvention
vorbehaltlos umzusetzen und mit Nachdruck innerhalb Europas für deren Umsetzung
einzutreten.
Des Weiteren fordert das ZdK die Bundesregierung auf, sich innerhalb der
Europäischen Union dafür zu engagieren, dass die EU-Kommission die Istanbul-
Konvention schnellstmöglich ratifiziert.
Begründung
In Istanbul wurde der bedeutsame Frauenrechtsvertrag am 11. Mai 2011 zum ersten Mal nach mehrjährigen Verhandlungen unterzeichnet. 45 Staaten haben sich bis heute mit einer Unterzeichnung diesem Übereinkommen angeschlossen. 34 Staaten haben das Übereinkommen ratifiziert. Die Bundesrepublik Deutschland ratifizierte das Abkommen am 12. Oktober 2017; zum 1. Februar 2018 trat es in Kraft. Bei der Ratifizierung der Istanbul-Konvention hat die Bundesrepublik Deutschland einen Vorbehalt gegen Artikel 59 ausgesprochen, der ein Aufenthaltsrecht für von Gewalt betroffene Frauen fordert. Nach geltendem Recht können von häuslicher Gewalt betroffene Migrantinnen einen eigenen, vom Ehemann unabhängigen Aufenthaltstitel erhalten. In der Praxis werden dabei aber oft überhöhte Anforderungen an das Ausmaß und den Nachweis der Gewalt gestellt. Insgesamt entspricht die Rechtslage und ihre Umsetzung damit nicht den Anforderungen nach einem Aufenthaltstitel für Gewaltbetroffene.
Darüber hinaus bestehen auch drei Jahre nach dem Inkrafttreten in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin Lücken bei der Umsetzung. Insbesondere für Gruppen, wie Frauen mit Flucht- oder Migrationsgeschichte, mit Behinderungen oder in Wohnungslosigkeit, ist der Zugang zu Prävention, Schutz, Beratung und Recht nach wie vor nicht ausreichend. Dies stellt u. a. der Alternativbericht des „Bündnisses Istanbul-Konvention“ dar, der im März 2021 veröffentlicht wurde (www.buendnis-istanbul-konvention.de).
Durch den Austritt des Erstunterzeichners Türkei, zum 1. Juli 2021, werden nun Erfolge im Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt stark gefährdet oder gar rückgängig gemacht. Auch in EU-Mitgliedsstaaten bestehen politische Pläne, das Übereinkommen zu verlassen.
Die Ratifizierung auf EU-Ebene steht noch aus. Nachdem der Europäische Gerichtshof am 6. Oktober 2021 entschieden hat, dass die EU dem Abkommen auch ohne einstimmigen Beschluss der Mitglieder beitreten kann, muss dies möglichst bald erfolgen.
In der Bundesrepublik Deutschland besteht ein bewährtes Hilfesystem, das schon seit langem an Kapazitätsgrenzen angelangt ist und dessen Finanzierung nicht bundesgesetzlich abgesichert ist. Ein bundesgesetzlicher Rahmen für die sichere Finanzierung und der Ausbau der Angebote werden seit Jahren dringend gefordert.
