| Veranstaltung: | Vollversammlung des ZdK 2021 |
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| Status: | Beschluss |
| Beschluss durch: | ZdK-VV |
| Beschlossen am: | 07.12.2021 |
| Basierend auf: | A6: Das ganze Volk Gottes muss beraten! Umfassende Partizipation von Frauen* und Männern* an der Weltsynode 2021-2023 |
Das ganze Volk Gottes muss beraten! Umfassende Partizipation von Frauen* und Männern* an der Weltsynode 2021-2023
Beschlusstext
Am 9. Oktober 2021 hat Papst Franziskus in Rom den zweijährigen synodalen
Prozess „Für eine synodale Kirche: Gemeinschaft, Teilhabe und Sendung“ eröffnet.
Am 17. Oktober 2021 erfolgte weltweit die Eröffnung regionaler
Beratungsprozesse, die in einem mehrstufigen Prozess die Generalversammlung der
Bischofssynode im Oktober 2023 vorbereiten sollen. Wir sind überzeugt: Die
Synode wird nur dann glaubwürdig über „Gemeinschaft“, „Teilhabe“ und „Sendung“
sprechen können, wenn sie Lebenswirklichkeiten, Kompetenzen, theologische
Expertise und Begabungen von Lai*innen in ihre Beratungen auf allen Ebenen
einbezieht. Indem Synodalität an sich zum Thema gemacht wird, stehen die
weltweiten Beratungen in enger Verbindung zum „Synodalen Weg“ in Deutschland und
zu ähnlichen Initiativen in anderen Ländern. Sowohl ihre Erfahrungen in der
Arbeitsweise als auch die inhaltlichen Positionen sollen der Generalversammlung
2023 zugutekommen.
Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) dankt Papst Franziskus für die
Initiative, das gesamte Volk Gottes zur Beteiligung an der Synode einzuladen.
Wir sind jedoch überzeugt, dass die Partizipation von Lai*innen über die
regionalen Konsultationen hinausgehen muss: In allen Phasen und auf allen Ebenen
der Synode – einschließlich der Generalversammlung in Rom – müssen Frauen* und
Männer* aus dem ganzen Volk Gottes mitwirken. Nur durch umfassende
Repräsentation und Mitbestimmung von Lai*innen aus aller Welt können die
unterschiedlichen Erfahrungen und Anliegen von katholischen Gläubigen nachhaltig
in die Synode einfließen. Die gläubigen Lai*innen weltweit sind das Rückgrat der
christlichen Gemeinschaft und der Gemeinden. Es ist insbesondere nicht
nachvollziehbar und nicht länger hinnehmbar, dass in der katholischen Kirche
Frauen* aufgrund ihres Geschlechts bzw. des damit verbundenen Ausschlusses von
Weiheämtern von Konsultationsprozessen und Entscheidungen ausgegrenzt werden,
die ihrerseits alle Gläubigen – also auch alle katholischen Frauen* – betreffen.
Dies widerspricht der Glaubensüberzeugung, dass alle Getauften die gleiche Würde
haben (Gal 3,28).
Um das von Papst Franziskus hervorgehobene Prinzip der Synodalität zu
verwirklichen, müssen gemeinsame Beratungen von Klerikern und engagierten
Frauen* und Männern* auch auf weltkirchlicher Ebene Realität werden. Im
Synodalen Weg in Deutschland arbeiten bereits seit rund zwei Jahren Kleriker und
Lai*innen, Frauen* und Männer*, die in Glauben und Gebet miteinander verbunden
sind, gemeinsam an zentralen Zukunftsfragen unserer Kirche.
Die Vollversammlung des ZdK fordert darum die deutschen Bischöfe auf, im Rahmen
der Generalversammlung 2023 an diese Erfahrungen im Synodalen Weg anzuknüpfen,
das heißt insbesondere:
- im Rahmen der regionalen Beratungsprozesse Gespräche mit den Delegierten
des Synodalen Wegs und mit den Diözesanräten zu suchen und die Erfahrungen
von Frauen* und Männern* mit dem Synodalen Weg einzubeziehen;
- die Antworten, die sie aus den diözesanen Konsultationsprozessen auf
Kontinentalebene einbringen, gemeinsam mit Lai*innen zu unterschreiben;
- bei der Wahl der Delegation Frauen* und Männer* aus dem Volk Gottes
gleichberechtigt zu Klerikern einzubeziehen und endlich Rede- und
Stimmrecht für sie zu fordern. Dadurch könnten die deutschen Bischöfe bei
der Synode zum Vorbild in der Weltkirche werden.
- weltkirchlich auf Regelungen hinzuwirken, nach denen bereits bei der
Generalversammlung in Rom 2023 Frauen* und Männer* aus allen Bereichen
kirchlichen Lebens und aus allen Regionen der Weltkirche mit Rede- und
Stimmrecht teilnehmen. Bisherige Schritte wie die Eröffnung des
Stimmrechts für Ordensobere, die keine Kleriker sind, oder wie die
Berufung von Sr. Nathalie Becquart zur Untersekretärin der Bischofssynode,
die ihr qua Amt Stimmrecht verleiht, zeigen, dass das Stimmrecht in einer
Bischofssynode weder vom Geschlecht noch von einer Weihe abhängt und
bereits in früheren Welt-Synoden ermöglicht wurde;
- dass, für den Fall, dass nicht gleich viele Lai*innen wie Bischöfe als
Synodale nach Rom berufen werden, Bischöfe als freiwillige
Selbstverpflichtung genauso viele Männer* und Frauen* als Expert*innen
nach Rom mitnehmen und öffentliche Vorträge, internationale Salons,
Pilgerwege etc. organisieren, in denen die Präsenz dieser Lai*innen
sichtbar wird.
Begründung
Mit Blick auf die Bischofssynode macht bereits die Themenwahl eine Partizipation von Lai*innen jeden Geschlechts zwingend erforderlich. Darauf wird seit langem hingewiesen; dies muss endlich umgesetzt werden. So bleibt die Forderung, Lai*innen auch in die Beratungen und Entscheidungen der Generalversammlung sichtbar und gleichberechtigt einzubeziehen. Die Bischöfe/der Papst/Vatikan sind in besonderer Weise gefragt, hierfür Wege zu eröffnen.
